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400 MHz NMR-Spektrometer inkl. Zubehör
Universität Wien
Allgemeine Angaben
Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)
a) |
Name des Auftraggebers |
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Universität Wien
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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9110003687212-19-015.748
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c) |
Kontaktstelle des Auftraggebers |
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Sandra Ankner
+43 427712802
rrm.ausschreibungen@univie.ac.at
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d) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile |
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38433000
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e) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden) |
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f) |
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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g) |
NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung |
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AT13
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h) |
Bezeichnung des Auftrages |
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400 MHz NMR-Spektrometer inkl. Zubehör
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages |
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Beschaffung eines 400 MHz NMR-Spektrometer inklusive Zubehör für das Institut für Organische Chemie
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j) |
Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt) |
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k) |
Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt) |
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l) |
Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll |
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Bruker BioSpin GmbH
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m) |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung |
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„§ 36 (1) Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn […] für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde […].“
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n) |
Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ) |
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o) |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ) |
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15/01/2020
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p) |
Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm) |
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15/01/2020, 10:38
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