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Prüfung elektrischer Anlagen im Österreichischen Staatsarchiv gemäß ÖVE/ÖNORM EN1 / E 8001

Bundeskanzleramt

L-695074-999

Allgemeine Angaben

Art des Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber

Verfahren im Unterschwellenbereich

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

Bundeskanzleramt

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110002628957-P-210353

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Bund

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Unterschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Robert Leitner Elektrotechnik GmbH

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

71334000
50800000

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)



j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Prüfung elektrischer Anlagen im Österreichischen Staatsarchiv gemäß ÖVE/ÖNORM EN1 / E 8001

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Gemäß § 7 ESV 2012 haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und die von ihnen ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn die für diese nach Abs. 3 ESV 2012 erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden; die für diese nach §§ 8 und 9 ESV 2012 erforderlichen Prüfungen von Elektrofachkräften, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen und Betriebsmittel haben, durchgeführt wurden, und Angaben von Hersteller/innen oder von Inverkehrbringer/innen über die Prüfungen der elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln eingehalten werden. Die im Österr. Staatsarchiv, ZA installierten elektrischen Anlagen wurden im Jahr 2014 gemäß Elektronikschutzverordnung 2012 (ESV 2012) überprüft. Gemäß § 9 ESV 2012 ist somit eine wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen im Jahr 2019 erforderlich.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

75242,22

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

04/09/2019

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)


p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Direktvergabe
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

3

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
3

  
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