|
Acta Pro WAIS
Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
Allgemeine Angaben
Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)
a) |
Name des Auftraggebers |
|
Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 01
|
b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
|
0-AUS19P045
|
c) |
Kontaktstelle des Auftraggebers |
|
Doris Kainz
+43 1400071808
doris.kainz.dk1@wien.gv.at
|
d) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile |
|
48100000
|
e) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden) |
|
|
f) |
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
|
Dienstleistungsauftrag
|
g) |
NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung |
|
AT13
|
h) |
Bezeichnung des Auftrages |
|
Acta Pro WAIS
|
i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages |
|
Adaptierung der Software System Acta Pro Desk alias WAIS (Wiener Archivinformationssystem) aufgrund des Projektes DILZA (Digitale Langzeitarchivierung DIMAG)
|
j) |
Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt) |
|
|
k) |
Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt) |
|
|
l) |
Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll |
|
startext GmbH
|
m) |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung |
|
Die erforderlichen Zusatzentwicklungen im vorhandenen Softwarecode, die nicht durch reines Costumizing realisiert werden können, müssen durch diverse Dienstleistungen des Herstellers erweitert werden.Die Stadt Wien (MA 01) hat die Software im Jahr 2006 beschafft. Das besagte System wurde daraufhin in der MA 8 unter dem Namen „WAIS“ installiert und muss immer wieder erweitert bzw. an die notwendigen Gegebenheiten angepasst werden.Da es sich hier um Erweiterungen des bestehenden Systems handelt, können diese aus technischen Gründen nur vom Lieferanten des im Einsatz befindlichen Systems erfolgen. Die alleinigen Sourcecoderechte besitzt der Hersteller, der gleichzeitig der Lieferant ist.
|
n) |
Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ) |
|
04/09/2019
|
o) |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ) |
|
05/09/2019
|
p) |
Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm) |
|
05/09/2019, 15:30
|
|