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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG

Richtlinie 2014/23/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2009/81/EG
Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Nationale Identifikationsnummer: 9110024956250
Postanschrift: Stubenring 1
Ort: Wien NUTS-Code: AT Postleitzahl: 1010 Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Präs/3 - Vergaberecht Telefon: +43 171100-805195
E-Mail: POST.Vergaben@bmdw.gv.at Fax:
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) www.bmdw.gv.at
Adresse des Beschafferprofils: (URL)


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Regional- oder Kommunalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Andere:

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Umwelt
Wirtschaft und Finanzen
Gesundheit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Sozialwesen
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
Andere Tätigkeit:

I.6) Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Strom
Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
Wasser
Postdienste
Eisenbahndienste
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Hafeneinrichtungen
Flughafenanlagen
Andere Tätigkeit:



Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Öffentlich-öffentliche Kooperation"go-international" Referenznummer der Bekanntmachung:GZ 25.200/0021-II/B/6/2019
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 79400000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels.Exportförderung ist die staatliche Begünstigung von Absatzmöglichkeiten im Ausland, da Exportgeschäfte speziellen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterliegen. Es werden daher Unternehmen mit Sitz in Österreich unter Betonung der positiven Effekte von Internationalisierung zum Export motiviert um die Anzahl der exportierenden Unternehmen in Österreich zu steigern. Darüber hinaus werden bereits exportierende Unternehmen in neue Märkte geführt und bestmöglich beim Markteintritt unterstützt. Weiters erfolgt die Unterstützung von Unternehmen bei der digitalen Internationalisierung , bei der Stärkung der Innovationskraft sowie bei der internationalen Vermarktung von Technologien.
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
ja
nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [1] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))

II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Öffentlich-öffentliche Kooperation"go-international"
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: 79411100 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
Weiterer CPV-Code: 79416200 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: AT
Hauptort der Ausführung: Wien
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Aufgrund der gemeinsamen Zielsetzung beim Thema „Kooperationsvereinbarung: "go-international"“ soll zwischen dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - BMDW und der Wirtschaftskammer Österreich vom 01.04.2019 bis 31.03.2021 eine Zusammenarbeit in Form einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU erfolgen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und die Wirtschaftskammer Österreich werden im Rahmen dieser Kooperation gemeinsam und arbeitsteilig Aufgaben im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels übernehmen.Gemeinsames im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der Vertragspartner ist insbesondere die Exportförderung und Exportmotivation.
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.2.5) Zuschlagskriterien

(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
Qualitätskriterium
Kostenkriterium
Preis
Preis - Gewichtung:

(Richtlinie 2014/23/EU)
Kriterium:

(Richtlinie 2009/81/EG)
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
Kriterium: / Gewichtung:
II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: ja nein
Beschreibung der Optionen:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
ja
nein
Projektnummer oder -referenz:
II.2.14) Zusätzliche Angaben:Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU fällt ein ausschließlich zwischen zwei oder mehr öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind: a) Der Vertrag begründet oder erfüllt eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit den Ziel sicherzustellen, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden.; b) die Durchführung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und c) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft und festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. § 10 Abs 3 BVergG 2018) als erfüllt anzusehen sind, da diese Kooperation (i) zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit dem Ziel erfolgt, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden; (ii) nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammen hängen; (iii) dadurch kein privater Dienstleistungserbringer bessergestellt wird als seine Wettbewerber, (iv) nicht darauf abzielt, das Vergaberecht zu umgehen; (v) übernommene „Verpflichtungen“ enthält, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und (vi) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen. Im Rahmen dieser Bekanntmachung (Punkt II.1.7) und Punkt V.2.4)) wurde kein Auftragswert angegeben, da kein öffentlicher Auftrag iSd Vergaberechts vorliegt. In Punkt V.2.1 ist der Tag der Publikation der Bekanntmachung über den geplanten Abschluss der Kooperationsvereinbarung angegeben; der Vertrag wurde jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Stellungnahme des Rechtsberaters der Republik Österreich (Finanzprokuratur) wurde eingeholt.




Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU)
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU)
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung (gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG)
Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (gemäß Artikel 31 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2014/23/EU)
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) (Punkt 2 von Anhang D ausfüllen)
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
ja
nein


IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]



Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.:[]      Los-Nr.:[]      Bezeichnung des Auftrags:[Kooperationsvereinbarung gemäß §10 Ab 3 BVergg2018 zur Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels]

V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:11/09/2019
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftskammer Österreich Nationale Identifikationsnummer: 9110002181711
Postanschrift: Wiedner Hauptstraße 63
Ort: Wien NUTS-Code: AT Postleitzahl: 1045 Land: Österreich
E-Mail: office@wko.at Telefon: +43 590900
Internet-Adresse:(URL) www.wko.at Fax: +43 590900250
Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [1]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR

Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los
Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: [ ][ ][ ]

Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)

Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)


Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben
Anmerkungen: Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um eine Dienstleistung, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation handelt. Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um einen Angebotswert handelt, sondern um Finanzmittel. Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um das Zusschlagskriterium Preis handelt, da es sich um ein öffentlich öffentliche Kooperation handelt. Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um eine Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufes zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union handelt, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation. Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um den Tag des Abschlusses des Vertrages handelt, sondern um den Tag der Absendung der Bekanntmachung. Zu den Anmerkungen wird Folgendes erläutert: Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie: Gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. §10 Abs 3 BVergG 2018) fällt ein ausschließlich zwischen zwei oder mehr öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind: a) Der Vertrag begründet oder erfüllt eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit den Ziel sicherzustellen, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienst-leistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden.; b) die Durchführung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und c) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft und festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. § 10 Abs 3 BVergG 2018) als erfüllt anzusehen sind, da diese Kooperation (i) zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit dem Ziel erfolgt, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden; (ii) nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammen hängen; (iii) dadurch kein privater Dienstleistungserbringer bessergestellt wird als seine Wettbewerber, (iv) nicht darauf abzielt, das Vergaberecht zu umgehen; (v) übernommene Verpflichtungen enthält, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und (vi) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen. Die Kooperationspartner nehmen insbesondere selbstständig und eigenverantwortlich Aufgabengebiete wahr, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen, wobei dies durch eine wechselseitige Aufgabenteilung erfolgen soll. Gemeinsames im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der Vertragspartner ist insbesondere die Exportförderung und Exportmotivation; der vorgesehene Kostenersatz beschränkt sich auf einen reinen Kostenausgleich für den entstehenden Aufwand Eine entsprechende Stellungnahme de Rechtsberaters der Republik Österreich (Finanzprokuratur) wurde eingeholt. Nationale Erkennungsnummer: [L-694057-994]

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 – 196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon: +43 1601490
Internet-Adresse:(URL) https://www.bvwg.gv.at/ Fax: +43 171123-8891541
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)11/09/2019



Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/24/EU
1. Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an
ein offenes Verfahren
ein nichtoffenes Verfahren
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt (nur für Lieferungen)
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
bei Insolvenz-/Konkursverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-/Konkurs-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahrens oder eines gleichartigen Verfahrens
2. Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

3.Erläuterung
Es handelt sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung bei einer öffentlich-öffentlichen Kooperation










 
  
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