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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Prüfung elektrischer Anlagen im Österreichischen Staatsarchiv gemäß ÖVE/ÖNORM EN1 / E 8001

Beschreibung:

Gemäß § 7 ESV 2012 haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und die von ihnen ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn die für diese nach Abs. 3 ESV 2012 erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden; die für diese nach §§ 8 und 9 ESV 2012 erforderlichen Prüfungen von Elektrofachkräften, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen und Betriebsmittel haben, durchgeführt wurden, und Angaben von Hersteller/innen oder von Inverkehrbringer/innen über die Prüfungen der elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln eingehalten werden. Die im Österr. Staatsarchiv, ZA installierten elektrischen Anlagen wurden im Jahr 2014 gemäß Elektronikschutzverordnung 2012 (ESV 2012) überprüft. Gemäß § 9 ESV 2012 ist somit eine wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen im Jahr 2019 erforderlich.

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

10.09.2019

Dokumentnummer:

L-695074-999

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