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Software Dienstleistungen MoovIT (Rahmenvereinbarung)

Österreichischer Rundfunk

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Österreichischer Rundfunk

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110015424515-ORF20014

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Einkauf, K 3-1

+43 18787812720

vergabe@orf.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

72000000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT

h) Bezeichnung des Auftrages

Software Dienstleistungen MoovIT (Rahmenvereinbarung)

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Die Rahmenvereinbarung zum Produkt der für den ORF getätigten Individualentwicklung „Helmut“ des Unternehmens MoovIT umfasst:1. Erweiterung des bestehenden Lizenzbestandes;2. Service-, Wartungs- und individuellen Entwicklungsleistungen für das beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche Software-Workflowmanagement-Tool "Helmut" sowie3. dazugehöriger Sonderentwicklungen für Schnittstellen zu Drittherstellern.

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

MoovIT GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Die Firma MoovIT GmbH hat das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an der Software "Helmut" inne. Die Bereitstellung der individuellen Workflow- und Softwarelösungen sowie Wartungund Pflege der entsprechenden Servicekomponenten lassen sich nicht von einer anderen als der Herstellerfirma (MoovIT GmbH) durchführen – Bugfixes, Upgrades undUpdates etc. sind ausschließlich von dieser verfügbar. Die Wahl dieses Produkts und Unternehmens ist sohin sachlich gerechtfertigt, objektiv nachvollziehbar sowie wegen seiner technischen Besonderheit unabdingbar.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

21/09/2020

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

21/09/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

21/09/2020, 14:00

  
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