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Anschaffung Einkristallroentgendiffraktometers

Universität Wien

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Universität Wien

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110003687212-20-000.138

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

38530000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Lieferauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT13

h) Bezeichnung des Auftrages

Anschaffung Einkristallroentgendiffraktometers

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Anschaffung eines Einkristallroentgendiffraktometers. Das Zentrum fuer Roentgenstrukturanalyse der Universitaet Wien fuehrt fakultaetsuebergreifend Messungen durch. Mit diesen Messungen wird die atomare Zusammensetzung und die Form chemischer Stoffe bestimmt. Die Messungen werden mit einem Einkristallroentgendiffraktometer durchgefuehrt.

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

STOE & Cie GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

„§ 36 (1) Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn […] für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde […].“ (Unterstreichung vom Zitierenden)

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)


o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

24/09/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

24/09/2020, 13:08

  
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