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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG

Richtlinie 2014/23/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2009/81/EG
Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Österreichische Bundesforste AG Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Pummergasse 10-12
Ort: Purkersdorf NUTS-Code: AT12 Postleitzahl: 3002 Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Telefon: +43 62432335
E-Mail: flachgau-tennengau@bundesforste.at Fax: +43 624323357809
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) www.bundesforste.at
Adresse des Beschafferprofils: (URL)


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Regional- oder Kommunalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Andere: Forstwirtschaft

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Umwelt
Wirtschaft und Finanzen
Gesundheit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Sozialwesen
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft

I.6) Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Strom
Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
Wasser
Postdienste
Eisenbahndienste
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Hafeneinrichtungen
Flughafenanlagen
Andere Tätigkeit:



Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Pachtvertrag für Deponie Referenznummer der Bekanntmachung:211320
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 45112000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:Geplant ist ein Abschluss eines Pachtvertrages für Deponie mit 15 Jahren Laufzeit am 3.2.2020 Der im gegenständlichen Formular unter Abschnitt 6 Auftragsvergabe 1 vorgegebene Tag des Vertragsabschlusses musste aus formulartechnisch vorgegebenen Gründen in der Vergangenheit angegeben werden. Daher entspricht dieses Datum nicht dem vorstehend angeführten und geplanten Abschlussdatum vom 3.2.2020.
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
ja
nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [1] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))

II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Pachtvertrag für Deponie
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: 45112000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: AT3
Hauptort der Ausführung: St. Gilgen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Geplant ist ein Abschluss eines Pachtvertrages mit fünfzehn Jahren Laufzeit. Der Pachtnehmer wird auf Grundlage des Pachtvertrages berechtigt sein, Deponietätigkeiten im vertraglich bestimmten Ausmaß vorzunehmen. Es besteht keinerlei gesetzliche noch vertragliche Betriebspflicht. Seitens des Pachtnehmers ist lediglich ein Pachtzins zu entrichten. Der gegenständlichen Vereinbarung fehlt es an einer Verpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers gegenüber einer Behörde oder eines öffentlichen Auftraggebers, bestimmte Leistungen zu erbringen. Es ist daher kein Beschaffungsvorgang im Sinne einer einklagbaren Hauptleistung vorliegend.
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.2.5) Zuschlagskriterien

(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
Qualitätskriterium
Kostenkriterium
Preis
Name: / Gewichtung:

(Richtlinie 2014/23/EU)
Kriterium: Preis

(Richtlinie 2009/81/EG)
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
Kriterium: / Gewichtung:
II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: ja nein
Beschreibung der Optionen:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
ja
nein
Projektnummer oder -referenz:
II.2.14) Zusätzliche Angaben:




Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU)
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU)
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung (gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG)
Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (gemäß Artikel 31 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2014/23/EU)
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) (Punkt 2 von Anhang D ausfüllen)
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
ja
nein


IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]



Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.:[]      Los-Nr.:[]      Bezeichnung des Auftrags:[Pachtvertrag für Deponie]

V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:14/01/2020
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Böckl Erdbau und Abbruch GmbH Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:
Ort: St. Gilgen NUTS-Code: AT3 Postleitzahl: 5340 Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [1]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR

Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los
Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: [ ][ ][ ]

Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)

Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)


Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben
Der Pachtvertrag wurde noch nicht abgeschlossen, sondern ist für den 3.2.2020 geplant. Da kein öffentlicher Auftrag im Sinne des BVergG 2018 (RL 2014/24/EU) bzw. BVergKonz 2018 (RL 2014/23/EU) vorliegt, wurde bei den Angaben zum Wert des Auftrags kein Auftragswert (bzw EUR 1,- eingesetzt) angegeben. Nationale Erkennungsnummer: [L-726239-0116]

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 – 196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon: +43 1/60149/0
Internet-Adresse:(URL) https://www.bvwg.gv.at/ Fax: +43 71123/8891541
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)16/01/2020












Anhang D4 – Konzession
Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/23/EU
1. Begründung der Vergabe der Konzession ohne vorherige Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 31 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2014/23/EU
Keine Bewerbungen, keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem vorherigen Vergabeverfahren für eine Konzession
Die Bauleistungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden:
Ziel der Konzession ist die Erschaffung oder der Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bestehen eines ausschließlichen Rechts
Schutz von Rechten an geistigem Eigentum und anderen ausschließlichen Rechten als den unter Artikel 5
Ziffer 10 der Richtlinie definierten ausschließlichen Rechten
2. Sonstige Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

3.Erläuterung
Gemäß § 9 Absatz 1 Z 10 Bundesvergabegesetz 2018, Erwägungsgrund 15 und Art 10 lit a) der Richtlinie 2014/24/EU sowie § 8 Z 12 Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 und Art 10 Abs 8 lit a) der Richtlinie 2014/23/EU fallen Verträge über Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichen Vermögen oder Rechten daran, ungeachtet deren Finanzierungsmodalitäten nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 /des BVergGKonz 2018 bzw. in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/24/EU oder 2014/23/EU. Der geplante Vertrag sieht die Verpachtung eines Grundstücks ohne Betriebspflicht mit der Ermächtigung/Bewilligung nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial und nicht verunreinigte Bodenbestandteile zu deponieren vor. Es liegt eine Bestandgabesituation vor. Die ÖBf AG tritt nicht als Nachfragerin am Markt auf, sondern räumt vertraglich ein Recht zur Nutzung öffentlicher Ressourcen ein. Es wird keine Dienstleistungskonzession vergeben, es liegt auch kein Auftrag vor. Es besteht keinerlei gesetzliche noch vertragliche Betriebspflicht. Seitens des Pachtnehmers ist lediglich ein Pachtzins zu entrichten. Der gegenständlichen Vereinbarung fehlt es an einer Verpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers gegenüber einer Behörde oder eines öffentlichen Auftraggebers, bestimmte Leistungen zu erbringen. Es ist daher kein Beschaffungsvorgang im Sinne einer einklagbaren Hauptleistung vorliegend. Der geplante Vertrag unterliegt weder dem sachlichen Geltungsbereich des BVergG 2018/ BVergGKonz 2018 noch dem Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/24/EU oder 2014/23/EU, sondern liegt eine reine nicht dem Vergaberecht unterliegende Bestand- und Verkaufssituation vor.

 
  
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