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Übersicht
 
Dokumentnummer : CM-759068
Veröffentlicht am: 24.09.2020
Beschreibung : ÄA06 - MKF03: In der ursprünglichen Ausschreibung sollte dem Auftragnehmer Bau die Kalkulation für die Steilverbauten und die Basaltwände in Form von Gesamtpositionen überbunden werden. Seitens ÖBA wurden Bedenken gegen das bisherige Modell der Massenermittlung und dem zugehörigen Ausschreibungsmodell für Steilverbauten und Basaltwände ein gemeldet. Es wurde festgelegt, dass die Ausschreibung in Form von Einzelpositionen erstellt werden soll. In gegenständlicher Änderung werden die Aufwendungen für die Erstellung des neuen Ausschreibungsmodells für Steilverbauten und Basaltwände abgegolten. Die angeführten Kosten gelten für alle Baulose (BL01, BI02, BL04, BL0507, BL06 und BL08) im Abschnitt West der S7 Fürstenfelder Schnellstraße. Diese Leistungen waren nicht im Hauptauftrag des AN Straßenplaner, Fa. Schneider Consult angesiedelt.
Vergabebehörde : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Quelle: Externe Veröffentlichung
Schlusstermin :
 
 
Vollständiger Bekanntmachungstext
 
 
Offizieller Name und Anschrift
des Öffentlichen Auftraggebers
Ausschreibende Stelle : Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft  
Ort :  
 
Auftragsgegenstand
Bezeichnung : S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Abschnitt West; Straßenplanung im Bauprojekt - ÄA06: MKF03
Beschreibung : ÄA06 - MKF03: In der ursprünglichen Ausschreibung sollte dem Auftragnehmer Bau die Kalkulation für die Steilverbauten und die Basaltwände in Form von Gesamtpositionen überbunden werden. Seitens ÖBA wurden Bedenken gegen das bisherige Modell der Massenermittlung und dem zugehörigen Ausschreibungsmodell für Steilverbauten und Basaltwände ein gemeldet. Es wurde festgelegt, dass die Ausschreibung in Form von Einzelpositionen erstellt werden soll. In gegenständlicher Änderung werden die Aufwendungen für die Erstellung des neuen Ausschreibungsmodells für Steilverbauten und Basaltwände abgegolten. Die angeführten Kosten gelten für alle Baulose (BL01, BI02, BL04, BL0507, BL06 und BL08) im Abschnitt West der S7 Fürstenfelder Schnellstraße. Diese Leistungen waren nicht im Hauptauftrag des AN Straßenplaner, Fa. Schneider Consult angesiedelt.
 
Nomenklaturen
NUTS-Code : AT
CPVCode(s) : 71311220
 
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium :
CPV Bezeichnung :
Ausführungsort : ÖSTERREICH
Veröffentlichungsdatum : 24.09.2020
 

Formular : Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Europ.dok.id : CM-759068
Quelle : Externe Veröffentlichung
Volltext :

Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4

S 7 Fürstenfelder Schnellstraße - Abschnitt West; Straßenplanung im Bauprojekt - ÄA06: MKF03
Auftraggeber
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Stammzahl: FN92191a
Geschäftszahl: 3158
301802228-ÄA06
Auftragnehmer
Schneider Consult Ziviltechniker GmbH, Krems
Stammzahl: 294676 y
Angaben zur Bekanntgabe

ÄA06 - MKF03:

In der ursprünglichen Ausschreibung sollte dem Auftragnehmer Bau die Kalkulation für die Steilverbauten und die Basaltwände in Form von Gesamtpositionen überbunden werden. Seitens ÖBA wurden Bedenken gegen das bisherige Modell der Massenermittlung und dem zugehörigen Ausschreibungsmodell für Steilverbauten und Basaltwände ein gemeldet. Es wurde festgelegt, dass die Ausschreibung in Form von Einzelpositionen erstellt werden soll. In gegenständlicher Änderung werden die Aufwendungen für die Erstellung des neuen Ausschreibungsmodells für Steilverbauten und Basaltwände abgegolten. Die angeführten Kosten gelten für alle Baulose (BL01, BI02, BL04, BL0507, BL06 und BL08) im Abschnitt West der S7 Fürstenfelder Schnellstraße. Diese Leistungen waren nicht im Hauptauftrag des AN Straßenplaner, Fa. Schneider Consult angesiedelt.
CPV Hauptteil:
71311220 (Dienstleistungen im Straßenbau)
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbarer Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.
Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer, vor der Änderung: 979.830,00 €
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung: 1.002.230,00 €

Weitere Informationen:

https://ausschreibungen.usp.gv.at/at.gv.bmdw.eproc-p/public/tender-detail?object=41a809d9-0b61-4991-86b8-74dc07973af3-7351719e-ac28-4cee-913f-f2fc616e972e&backlink=L2F0Lmd2LmJtZHcuZXByb2MtcC9wdWJsaWMvdGVuZGVybGlzdD9iYXNlVHlwZXM9Ym0mYmFzZVR5cGVzPWJnJmZyb21kYXRlPTI0LjA2LjIwMjAmbG9hZGVkPXRydWUmcWNrPTU5ZDczMWI5LTk5NmQtNDg2MS1iYWIwLTllNzY1MDRkOTdkZiZxPVMgNyBGw7xyc3RlbmZlbGRlciBTY2huZWxsc3RyYcOfZSAtIEFic2Nobml0dCBXZXN0OyBTdHJhw59lbnBsYW51bmcgaW0gQmF1cHJvamVrdCAtIMOEQTA2OiBNS0YwMw==
 
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