a) |
Name des Auftraggebers |
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Österreichischer Rundfunk
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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9110015424515-ORF20014
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c) |
Kontaktstelle des Auftraggebers |
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Einkauf, K 3-1
+43 18787812720
vergabe@orf.at
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d) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile |
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72000000
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e) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden) |
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f) |
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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g) |
NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung |
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AT
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h) |
Bezeichnung des Auftrages |
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Software Dienstleistungen MoovIT (Rahmenvereinbarung)
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages |
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Die Rahmenvereinbarung zum Produkt der für den ORF getätigten Individualentwicklung „Helmut“ des Unternehmens MoovIT umfasst:1. Erweiterung des bestehenden Lizenzbestandes;2. Service-, Wartungs- und individuellen Entwicklungsleistungen für das beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindliche Software-Workflowmanagement-Tool "Helmut" sowie3. dazugehöriger Sonderentwicklungen für Schnittstellen zu Drittherstellern.
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j) |
Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt) |
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k) |
Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt) |
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l) |
Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll |
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MoovIT GmbH
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m) |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung |
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Die Firma MoovIT GmbH hat das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an der Software "Helmut" inne. Die Bereitstellung der individuellen Workflow- und Softwarelösungen sowie Wartungund Pflege der entsprechenden Servicekomponenten lassen sich nicht von einer anderen als der Herstellerfirma (MoovIT GmbH) durchführen – Bugfixes, Upgrades undUpdates etc. sind ausschließlich von dieser verfügbar. Die Wahl dieses Produkts und Unternehmens ist sohin sachlich gerechtfertigt, objektiv nachvollziehbar sowie wegen seiner technischen Besonderheit unabdingbar.
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n) |
Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ) |
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21/09/2020
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o) |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ) |
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21/09/2020
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p) |
Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm) |
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21/09/2020, 14:00
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