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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu |
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FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG
Richtlinie 2014/23/EU
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Richtlinie 2014/24/EU
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Richtlinie 2014/25/EU
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Richtlinie 2009/81/EG
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Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:
BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort |
Nationale Identifikationsnummer:
9110024956250 |
Postanschrift:
Stubenring 1 |
Ort: Wien |
NUTS-Code: AT |
Postleitzahl: 1010 |
Land: Österreich |
Kontaktstelle(n): Präs/3 - Vergaberecht |
Telefon: +43 171100-805195 |
E-Mail: POST.Vergaben@bmdw.gv.at |
Fax: |
Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) www.bmdw.gv.at Adresse des Beschafferprofils: (URL) |
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen |
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Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene |
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Regional- oder Kommunalbehörde |
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Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene |
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Einrichtung des öffentlichen Rechts |
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Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation |
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Andere: |
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I.5) Haupttätigkeit(en)
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Allgemeine öffentliche Verwaltung |
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Verteidigung |
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Umwelt |
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Wirtschaft und Finanzen |
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Gesundheit |
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Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen |
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Sozialwesen |
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Freizeit, Kultur und Religion |
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Bildung |
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Andere Tätigkeit: |
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I.6) Haupttätigkeit(en)
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Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme |
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Strom |
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Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl |
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Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen |
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Wasser |
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Postdienste |
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Eisenbahndienste |
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Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
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Hafeneinrichtungen |
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Flughafenanlagen |
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Andere Tätigkeit: |
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Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Öffentlich-öffentliche Kooperation"go-international" |
Referenznummer der Bekanntmachung:GZ 25.200/0021-II/B/6/2019 |
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 79400000 CPV-Code Zusatzteil:
[ ][ ][ ][ ] [ ][ ][ ][ ]
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II.1.3) Art des Auftrags
Bauauftrag
Lieferauftrag
Dienstleistungen
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II.1.4) Kurze Beschreibung:Öffentlich-öffentliche Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels.Exportförderung ist die staatliche Begünstigung von Absatzmöglichkeiten im Ausland, da Exportgeschäfte speziellen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterliegen. Es werden daher Unternehmen mit Sitz in Österreich unter Betonung der positiven Effekte von Internationalisierung zum Export motiviert um die Anzahl der exportierenden Unternehmen in Österreich zu steigern. Darüber hinaus werden bereits exportierende Unternehmen in neue Märkte geführt und bestmöglich beim Markteintritt unterstützt. Weiters erfolgt die Unterstützung von Unternehmen bei der digitalen Internationalisierung , bei der Stärkung der Innovationskraft sowie bei der internationalen Vermarktung von Technologien. |
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose |
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ja
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nein
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II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [1] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung:
EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))
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II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlich-öffentliche Kooperation"go-international"
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II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: 79411100 CPV-Code Zusatzteil:
[ ][ ][ ][ ] [ ][ ][ ][ ]
Weiterer CPV-Code: 79416200 CPV-Code Zusatzteil:
[ ][ ][ ][ ] [ ][ ][ ][ ]
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II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: AT
Hauptort der Ausführung: Wien |
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Aufgrund der gemeinsamen Zielsetzung beim Thema „Kooperationsvereinbarung: "go-international"“ soll zwischen dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort - BMDW und der Wirtschaftskammer Österreich vom 01.04.2019 bis 31.03.2021 eine Zusammenarbeit in Form einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU erfolgen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und die Wirtschaftskammer Österreich werden im Rahmen dieser Kooperation gemeinsam und arbeitsteilig Aufgaben im Bereich der Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels übernehmen.Gemeinsames im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der Vertragspartner ist insbesondere die Exportförderung und Exportmotivation.
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
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II.2.5) Zuschlagskriterien
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(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
| | Qualitätskriterium |
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Kostenkriterium
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Preis
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Preis - Gewichtung:
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(Richtlinie 2014/23/EU)
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(Richtlinie 2009/81/EG)
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Niedrigster Preis
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Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
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II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: |
ja
nein
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Beschreibung der Optionen:
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II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird |
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ja
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nein
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Projektnummer oder -referenz:
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II.2.14) Zusätzliche Angaben:Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU fällt ein ausschließlich zwischen zwei oder mehr öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Vertrag begründet oder erfüllt eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit den Ziel sicherzustellen, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden.;
b) die Durchführung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und
c) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft und festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. § 10 Abs 3 BVergG 2018) als erfüllt anzusehen sind, da diese Kooperation
(i) zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit dem Ziel erfolgt, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden;
(ii) nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammen hängen;
(iii) dadurch kein privater Dienstleistungserbringer bessergestellt wird als seine Wettbewerber,
(iv) nicht darauf abzielt, das Vergaberecht zu umgehen;
(v) übernommene „Verpflichtungen“ enthält, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und
(vi) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung (Punkt II.1.7) und Punkt V.2.4)) wurde kein Auftragswert angegeben, da kein öffentlicher Auftrag iSd Vergaberechts vorliegt. In Punkt V.2.1 ist der Tag der Publikation der Bekanntmachung über den geplanten Abschluss der Kooperationsvereinbarung angegeben; der Vertrag wurde jedoch noch nicht abgeschlossen.
Eine entsprechende Stellungnahme des Rechtsberaters der Republik Österreich (Finanzprokuratur) wurde eingeholt. |
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.:[]
Los-Nr.:[]
Bezeichnung des Auftrags:[Kooperationsvereinbarung gemäß §10 Ab 3 BVergg2018 zur Förderung der österreichischen Wirtschaft und des Außenhandels]
V.2) Auftragsvergabe/KonzessionsvergabeV.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:11/09/2019 | V.2.2) Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben | | ja |
| | nein |
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| V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:
Wirtschaftskammer Österreich |
Nationale Identifikationsnummer:
9110002181711 |
Postanschrift:
Wiedner Hauptstraße 63 |
Ort:
Wien |
NUTS-Code:
AT |
Postleitzahl:
1045 |
Land: Österreich |
E-Mail:
office@wko.at |
Telefon:
+43 590900 |
Internet-Adresse:(URL) www.wko.at |
Fax: +43 590900250 | Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein |
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [1]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung:
EUR
Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en) | V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen | Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden: |
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung:
[ ][ ][ ]
Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: | |
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben (siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
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Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben (siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
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Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Anmerkungen:
Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um eine Dienstleistung, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation handelt.
Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um einen Angebotswert handelt, sondern um Finanzmittel.
Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um das Zusschlagskriterium Preis handelt, da es sich um ein öffentlich öffentliche Kooperation handelt.
Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um eine Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufes zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union handelt, sondern um eine öffentlich-öffentliche Kooperation.
Es wird hingewiesen, dass es sich nicht wie oben formularmäßig angeführt um den Tag des Abschlusses des Vertrages handelt, sondern um den Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Zu den Anmerkungen wird Folgendes erläutert:
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
Gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. §10 Abs 3 BVergG 2018) fällt ein ausschließlich zwischen zwei oder mehr öffentlichen Auftraggebern geschlossener Vertrag nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, wenn alle nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind:
a) Der Vertrag begründet oder erfüllt eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit den Ziel sicherzustellen, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienst-leistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden.;
b) die Durchführung dieser Zusammenarbeit wird ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt und
c) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber erbringen auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wurde eingehend rechtlich geprüft und festgestellt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer öffentlich-öffentlichen Kooperation gemäß Art 12 Abs 4 der Richtlinie 2014/24/EU (bzw. § 10 Abs 3 BVergG 2018) als erfüllt anzusehen sind, da diese Kooperation
(i) zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern mit dem Ziel erfolgt, dass von ihnen zu erbringende öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden;
(ii) nur durch Erfordernisse und Überlegungen bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammen hängen;
(iii) dadurch kein privater Dienstleistungserbringer bessergestellt wird als seine Wettbewerber,
(iv) nicht darauf abzielt, das Vergaberecht zu umgehen;
(v) übernommene Verpflichtungen enthält, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen und
(vi) die beteiligten öffentlichen Auftraggeber auf dem offenen Markt weniger als 20 % der durch die Zusammenarbeit erfassten Tätigkeiten erbringen.
Die Kooperationspartner nehmen insbesondere selbstständig und eigenverantwortlich Aufgabengebiete wahr, die unmittelbar mit der Erfüllung der gemeinsamen öffentlichen Aufgabe zusammenhängen, wobei dies durch eine wechselseitige Aufgabenteilung erfolgen soll. Gemeinsames im öffentlichen Interesse liegendes Ziel der Vertragspartner ist insbesondere die Exportförderung und Exportmotivation; der vorgesehene Kostenersatz beschränkt sich auf einen reinen Kostenausgleich für den entstehenden Aufwand
Eine entsprechende Stellungnahme de Rechtsberaters der Republik Österreich (Finanzprokuratur) wurde eingeholt. Nationale Erkennungsnummer: [L-694057-994] |
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren |
Offizielle Bezeichnung:
Bundesverwaltungsgericht |
Postanschrift:
Erdbergstraße 192 – 196 |
Ort: Wien |
Postleitzahl: 1030 |
Land: Österreich |
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at |
Telefon: +43 1601490 |
Internet-Adresse:(URL) https://www.bvwg.gv.at/ |
Fax: +43 171123-8891541 |
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren |
Offizielle Bezeichnung:
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Postanschrift:
|
Ort: |
Postleitzahl: |
Land: Österreich |
E-Mail: |
Telefon: |
Internet-Adresse:(URL) |
Fax: |
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: |
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt |
Offizielle Bezeichnung:
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Postanschrift:
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Ort: |
Postleitzahl: |
Land: Österreich |
E-Mail: |
Telefon: |
Internet-Adresse:(URL) |
Fax: |
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)11/09/2019
Anhang D1 – Allgemeine Aufträge Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/24/EU
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| 2. Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union |
| Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie |
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3.ErläuterungEs handelt sich um eine freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung bei einer öffentlich-öffentlichen Kooperation |
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