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A1 NBB Aurachbrücke - Laborprogramm Baugrunderkundung

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

FN92191a-53109|302003285

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Bund

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Unterschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg Geotechnik & Verkehrswegebau

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

ZVR: 644515005

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

71600000
71900000

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)



j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

A1 NBB Aurachbrücke - Laborprogramm Baugrunderkundung

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Das Brückenobjekt A1 Aurachbrücke S125 wird neu errichtet. Um den Neubau wieder in gleicher Lage errichten zu können, ist für die Durchführung der Bauarbeiten bzw. Aufrechthaltung des Verkehrs die Errichtung eines Ersatztragwerkes erforderlich. Hierbei war es erforderlich eine fundierte Baugrunderkundung für das neu zu errichtende Hilfstragwerk durchzuführen. Diese Erkundungen beinhalten seismische und geophysikalische Methoden, als auch Aufschlußbohrungen und Rammsondierungen. Ursprünglich sollte das Laborprogramm für die gewonnenen Bodenproben über den Rahmenvertrag "Bodenmechanische Laboruntersuchungen 2019ff Region Mitte" mit der Bvfs abgerufen werden. Da wider den Angaben aus den Bestandsplänen schwierigste Bodenverhältnisse zum Vorschein kamen, haben sich sukzessive die Erkundungsmaßnahmen verdichtet um sich ein klares Bild der Bodenverhältnisse zu verschaffen. Dadurch hat sich auch der Leistungsumfang der notwendigen Laboruntersuchungen dementsprechend erhöht. Einerseits von der Menge her, als auch von der Anzahl der Prüfverfahren. Mit dem nun vorliegenden Laborprogramm, welches in Rücksprache mit den Geotechnikern erarbeitet wurde, ist ein Abruf aus der Rahmenvereinbarung nicht mehr möglich, da man dann den Grenzwert überschreiten würde. Nun wird das Anbot der Fa. bvfs, welches auf den Einheitspreisen des Rahmenvertrag beruht, als Direktvergabe mit einem Bieter beauftragt. Da dieser Rahmenvertrag einem Wettbewerb im offenen Verfahren unterlag, ist das Preisgefüge als wirtschaftlich ausgewogen zu beurteilen.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

65785

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

11/09/2020

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)

31/12/2020

p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Besonderer Dienstleistungsauftrag ohne vorherige Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

1

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
1

  
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