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KEW - Aschenentsorgung Kärnten 2020 - 2024

KELAG Energie & Wärme GmbH

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

KELAG Energie & Wärme GmbH

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

FN 68303x-2020-35

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Kärnten

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Oberschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Villacher Saubermacher GmbH & Co KG

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

90513400

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)


j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

KEW - Aschenentsorgung Kärnten 2020 - 2024

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Den Leistungsgegenstand bildet ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer betreffend dem Abtransport und der Übernahme (Entsorgung) von Holzaschen aus Biomasseheizwerken der KEW im Landesgebiet von Kärnten. Leistungszeitraum tritt voraussichtlich am 1. Mai 2020, spätestens jedoch mit dem Zuschlag an den erfolgreichen Bieter in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien verzichten für die Dauer bis zum 31. Mai 2024 auf die Geltendmachung einer ordentlichen Kündigung. Im Anschluss daran kann der RV von jeder Vertragspartei jährlich unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen 31. Mai (ordentlich) gekündigt werden.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

893992

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

25/08/2020

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)


p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

1

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

1

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Nein
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
0

  
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