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Verkehrswissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der Vignettenbefreiung - Erstellung eines Gutachtens zur Evaluierung der Auswirkungen der Vignettenbefreiung

ASFINAG Service GmbH

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

ASFINAG Service GmbH

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

FN255627y-45734|302001228

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Bund

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Unterschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Rosinak & Partner ZT GmbH Ziviltechniker GmbH

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

140466v

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

71300000

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)


j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Verkehrswissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der Vignettenbefreiung - Erstellung eines Gutachtens zur Evaluierung der Auswirkungen der Vignettenbefreiung

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Novelle des Bundestraßenmautgesetzes 2002 (BGBl. Nr. 107/2019) die Mautstrecke auf der A1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, auf der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Kufstein/Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd und auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems von der Pflicht zur Errichtung der zeitabhängigen Maut ausgenommen.Darüber hinaus sind mit dem Tag der jeweiligen Verkehrsfreigaben die Bypassbrücke der A7 Voest-Brücke und die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn ebenfalls befristet von der Pflicht zur Entrichtung zeitabhängiger Maut befreit.Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Gesetzgeber beauftragt, die Auswirkungen dieser Mautbefreiungsregelung in Zusammenarbeit mit der ASFINAG und den Bundesländern zu evaluieren und einen entsprechenden Bericht bis zum Februar 2021 vorzulegen.Dieser Bericht soll insbesondere auch die Frage beantworten, ob die mit den Ausnahmen der Vignettenpflicht angestrebten Ziele der Bekämpfung von Vignettenfluchtverkehren auf dem begleitenden Straßennetz und der Entlastung der Bevölkerung von durch Vignettenfluchtverkehren bedingte Stauerscheinungen, Lärm- und Luftschadstoffemissionen erreicht werden konnten.Basisangebot

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

89909,3

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

30/03/2020

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)

01/03/2021

p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Besonderer Dienstleistungsauftrag ohne vorherige Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

5

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
1

  
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