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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Verkehrswissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der Vignettenbefreiung - Erstellung eines Gutachtens zur Evaluierung der Auswirkungen der Vignettenbefreiung

Beschreibung:

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Novelle des Bundestraßenmautgesetzes 2002 (BGBl. Nr. 107/2019) die Mautstrecke auf der A1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord, auf der A12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze Kufstein/Kiefersfelden und der Anschlussstelle Kufstein-Süd und auf der A14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems von der Pflicht zur Errichtung der zeitabhängigen Maut ausgenommen.Darüber hinaus sind mit dem Tag der jeweiligen Verkehrsfreigaben die Bypassbrücke der A7 Voest-Brücke und die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn ebenfalls befristet von der Pflicht zur Entrichtung zeitabhängiger Maut befreit.Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde vom Gesetzgeber beauftragt, die Auswirkungen dieser Mautbefreiungsregelung in Zusammenarbeit mit der ASFINAG und den Bundesländern zu evaluieren und einen entsprechenden Bericht bis zum Februar 2021 vorzulegen.Dieser Bericht soll insbesondere auch die Frage beantworten, ob die mit den Ausnahmen der Vignettenpflicht angestrebten Ziele der Bekämpfung von Vignettenfluchtverkehren auf dem begleitenden Straßennetz und der Entlastung der Bevölkerung von durch Vignettenfluchtverkehren bedingte Stauerscheinungen, Lärm- und Luftschadstoffemissionen erreicht werden konnten.Basisangebot

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

30.03.2020

Dokumentnummer:

KDX737604-2020
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