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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Abruf aus Fremdbezogene Dienstleistung - Non IT

Beschreibung:

Die Republik Österreich (Bund), vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, sowie die Finanzmarktaufsichtsbehörde und die Oesterreichische Nationalbank tätigen den gegenständlichen Abruf von Beratungsleistung aus der Rahmenvereinbarung „Begleitung der Aufsichtsreform“ (GZ 5195.03355) mit einer Kostenaufteilung nach folgendem Kostenschlüssel: BMF=10%, FMA=45% und OeNB=45%.

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

23.05.2019

Dokumentnummer:

KDX678488-2019
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