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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: ÜBA - Überbetriebliche Lehrausbildung II 2019/20

Beschreibung:

ÜBA steht für "überbetriebliche Lehrausbildung".An dieser Ausbildungsform können Jugendliche teilnehmen, die die gesetzliche Schulpflicht absolviert haben.Für den Eintritt in die ÜBA ist ein Praxisbetrieb notwendig. Dieser wird meist in dem 12-wöchigen Vorbereitungslehrgang gefunden, den man vor Beginn der ÜBA absolviert.Die Ausbildung findet überwiegend beim Praxisbetrieb statt und nur 1 Tag pro Woche beim Bildungsträger (Lerntraining, Coaching,...).

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

16.10.2019

Dokumentnummer:

KDX704161-2019
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