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Erbringung von Unterstützungsleisfungen iZn der Beauftragung und Abwicklung von Rückführungsflüg

Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Inneres

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110006619920-

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Frau Rev. Monika Kodnar

+43 59133987157

Monika.Kodnar@bmi.gv.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

60000000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT

h) Bezeichnung des Auftrages

Erbringung von Unterstützungsleisfungen iZn der Beauftragung und Abwicklung von Rückführungsflüg

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Der AUFTRAGGEBERIN kommt die Aufgabe der zwangsweisen Außerlandesbringung von Fremden zu, wie zB Personen, deren Asylanträge rechtskräftig abgewiesen wur-den. Die Außerlandesbringung dieser Personen erfolgt unter anderem mittels Charter-flügen (Rückführungsflüge). Zur Sicherstellung der reibungslosen Beauftragung von Flugunternehmen mit der Erbringung von Rückführungsflugleistungen sowie der erfolg-reichen Abwicklung dieser Flugleistungsverträge benötigt die AUFTRAGGEBERIN einen Dienstleister. Zu diesem Zweck wickelte die AUFTRAGGEBERIN eine Direktvergabe zur Vergabe eines unbefristeten Dienstleistungsvertrags ab

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

AirPartner Intl. GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Die Wahl des Direktvergabeverfahrens war zulässig: Die vergebenen Dienstleistungen sind spezifische Beratungs- und Supportleistungen. Bei der Auftragswertschätzung konnte die AUFTRAGGEBERIN weder auf öffentlich ersichtliche Marktpreise noch auf ei-gene Erfahrungswerte zurückgreifen. Vergleichbare Dienstleistungen waren stets ge-meinsam mit Flugleistungen vergeben worden und von den Leistungserbringern nicht gesondert ausgewiesen worden. Die AUFTRAGGEBERIN führte daher vor Einleitung der Direktvergabe informelle Gespräche mit drei ihr bekannten und von ihr in der Vergangenheit beauftragten Dienstleistern. Sämtliche angefragten Dienstleister schätzten den Auftragswert – ohne sich auf die voraussichtliche Höhe eines etwaigen Angebots fest-zulegen – auf unter EUR 100.000,--. Die sachkundige Markterkundung ergab daher einen geschätzten Auftragswert unterhalb der Direktvergabeschwelle. Die Zulässigkeit der Direktvergabe wurde schließlich auch durch die tatsächlich angebotenen Preise von unter EUR 100.000,-- bestätigt

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)


o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

25/05/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

25/05/2020, 14:44

  
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