auftrag.at
powered by wienerzeitung.at
 

Rahmenvereinbarung Region Svilengrad über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der damit verbundenen Bau- und Demontagearbeiten im Versorgungsgebiet der Elektrorazpredelenie Yug EAD.

EVN Business Service GmbH

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

EVN Business Service GmbH

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

FN62081x-SMA-2002270016

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Niederösterreich

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Unterschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Елшанс ООД

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

гр. Хасково , ул. "Димитър Маджаров" №2

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

45232210

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)


j) Art des Auftrages

Bauauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Region Svilengrad über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der damit verbundenen Bau- und Demontagearbeiten im Versorgungsgebiet der Elektrorazpredelenie Yug EAD.

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Region Svilengrad über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der damit verbundenen Bau- und Demontagearbeiten im Versorgungsgebiet der Elektrorazpredelenie Yug EAD. Auftraggeber und präsumtiver Zuschlagsempfänger des Vergabeverfahren (TED 2020/S 099-238207) haben eine Rahmenvereinbarung für die oben angeführten Gebiete abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Vergabeverfahren (TED 2020/S 099-238207) der Zuschlag erteilt wird, befristet. Bereits ab dem Zeitpunkt der Klärung der Rechtsfrage, welche Vergabekontrollbehörde zur Entscheidung über die Nachprüfungsanträge der ELEKTRA EOOD/PENON EOOD zuständig ist, steht der Auftraggeberin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Rahmenvereinbarung zu. Dieses Vergabeverfahren wird von EVN Business Service GmbH als zentrale Beschaffungsstelle für die Elektrorazpredelenie Yug EAD durchgeführt. In einem anderen Vergabeverfahren hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entschieden, dass solche grenzüberschreitenden Vergabeverfahren zwar noch österreichischen Vergaberecht durchgeführt werden dürfen, aber vor den Vergabekontrollbehörden des Sitzstaates des Auftraggebers anzufechten sind (LVwG NÖ 23.09.2020, LVwG-VG-8/001-2020). Die EVN Business Service GmbH teilt diese Rechtsansicht nicht und wird daher diese Beschlüsse bei den österreichischen Höchstgerichten anfechten und geht weiters davon aus, dort zu obsiegen. Bis zur endgültigen Klärung dieser Rechtsfrage kommen zwei Vergabekontrollbehörden in Betracht: (i) Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Tor zum Landhaus, Rennbahnstraße 29, A-3109 St. Pölten) und Niederösterreichische Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge – Landesamtsdirektion – Allgem. Verwaltung Landhausplatz 1 A-3109 St. Pölten oder (ii) Commission for Protection of Competition (18, Vitosha Blvd., 1000 Sofia, Bulgaria) Tel: Registry: 00359 2 9356113 email: delovodstvo@cpc.bg. Die Bieter werden darauf aufmerksam gemacht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, bei welcher Vergabekontrollbehörde bzw bei welchen Vergabekontrollbehörden sie einen allfälligen Antrag stellen. § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 (Notbeschaffung) besagt, dass Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden dürfen, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Sektorenauftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der Sektorenauftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Durch die zentrale Beschaffungsstelle (EVN Business Service GmbH) wurde zeitgerecht und im Auftrag der Elektrorazpredelenie YUG EAD ein offenes und transparentes Vergabeverfahren eingeleitet; darin war eine ausreichende zeitliche Vorsorge für ein etwaiges Nachprüfungsverfahren vor dem LVwG NÖ einkalkuliert. Hätte das LVwG NÖ im Nachprüfungsverfahren eine Sachentscheidung getroffen, hätte die zentrale Beschaffungsstelle die Verträge namens der Elektrorazpredelenie YUG EAD zeitgerecht abschließen oder ein neues Vergabeverfahren einleiten können. Aufgrund der Unzuständigkeitsentscheidung des LVwG NÖ müssen nun jedoch für 5 der 36 ausgeschriebenen Lose Rahmenvereinbarungen im Wege der Notbeschaffung abgeschlossen werden. Dies deshalb, weil für die Auftraggeberin die Versorgungssicherheit ihrer Kunden an oberster Stelle steht und deshalb mit Arbeiten wie Errichtung, Instandhaltung und Instandsetzung von Freileitungen für Niederspannung und Mittelspannung, Verlegung von Energiekabelleitungen inkl. zugehörigen Materialien, Grab- und Wiederherstellungsarbeiten für die Einbindung der Leitungen in Gebäude, Störfall- und Gebrechens-Dienst mit der damit verbundenen Rufbereitschaft nicht ein bis zwei Jahre bis zu einer Entscheidung eines österreichischen Höchstgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs zugewartet werden kann. Ein solches Zuwarten würde nämlich zu einem territorialen Ausfall der Stromversorgung führen. Folglich werden für diese 5 Lose (Los 5 – Devin, Los 7 – Smolyan, Los 10 – Plovdiv Süd, Los 12 – Plovdiv Nord, Los 26 – Svilengrad) Rahmenvereinbarungen mit den präsumtiven Zuschlagsempfängern (Bestbietern) des Verfahrens TED 2020/s 099-238207 im Wege der Notbeschaffung abgeschlossen. Dies freilich nur für einen zeitlich eng begrenzten Zeitraum.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

667896

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

02/10/2020

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)


p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

36 Monate

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Ja

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

1

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
1

  
Impressum | Kontakt | AGB | eNutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Notfall