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Med Uni Graz - automatisiertes Histochemie-Färbesystem

Medizinische Universität Graz

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Medizinische Universität Graz

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110002391394-Med Uni Graz - automatisiertes Histochemie-Färbesy

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Schramm Öhler Rechtsanwälte, z. H. Mag. Gregor Stickler, Bartensteingasse 2, 1010 Wien

+43 14097609

kanzlei@schramm-oehler.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

33100000
38000000
50400000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Lieferauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT221

h) Bezeichnung des Auftrages

Med Uni Graz - automatisiertes Histochemie-Färbesystem

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Das Diagnostik- & Forschungsinstitut für Pathologie der Medizinischen Universität Graz plant die Beschaffung eines automatisierten Histochemie-Färbesystems „HistoCore Spectra CV Eindeckautomat mit HistoCore Spectra ST – Routine und Spezial-Färbeautomat“ samt zugehöriger Verbrauchsmaterialien und Wartung und Support. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

Leica Mikrosysteme GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Es wird ein automatisiertes Histochemie-Färbesystem beschafft, welches insbesondere die folgenden benötigten Eigenschaften aufweist:(1) Multifärber: Ein zusätzliches separates Gerät für Sonderfärbungen erhöht die Anschaffungskosten, sowie Wartungskosten wesentlich. Aus Platzgründen können in dem Labor für Histologische Färbungen nur zwei Geräte aufgestellt werden. Auf einem Stellplatz ist ein Bestandgerät, somit ist nur Platz für ein neues Gerät, welches verschiedene Färbeprotokolle abdecken muss.(2) Tageskapazität: Um an allen Arbeitstagen die Tagesmenge abzudecken, ist ein Hochdurchsatzgerät notwendig, welches zumindest 2000 Objektträger färben kann. Dies ist in Hinblick auf eine zeitnahe Diagnostik und folgende Therapieeinleitung für die Patientinnen und Patienten entsprechend notwendig. Sollten Rückstände entstehen, besteht für Patientinnen und Patienten ein Nachteil in der verzögerten weiteren Behandlung, insbesondere im Falle von bösartigen Tumorerkrankungen oder schweren entzündlichen Veränderungen, bei denen eine Therapieeinleitung so rasch wie möglich erfolgen muss. Ein zusätzliches zweites Gerät wäre in Anschaffung und laufender Wartung vergleichsweise wesentlich teurer. Ebenfalls gilt hier die bereits unter Punkt 1 erwähnte Platzbeschränkung.(3) Arbeitnehmerschutz: Dieses Gerät verfügt über eine interne Trocknung der Objektträger für das Eindeckmedium mittels Erwärmung, was zu einer deutlichen Verringerung der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC - Volatile Organic Compounds) führt. Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist dies besonders wichtig, da VOC in erhöhter Konzentration bzw. bei langer Exposition krebserregend sind und daher strengen Grenzwerten unterliegen bzw. bei Schwangerschaft komplett vermieden werden müssen. Der Frauenanteil am Institut liegt bei über 65 %. Innerhalb des Labors können VOC mit entsprechender Belüftung gering gehalten werden. In den Räumlichkeiten, wo die Befundung stattfindet (Ärztedienstzimmer), gibt es allerdings keine entsprechende Belüftung und es kommt zu VOC Belastungen, welche es zu minimieren gilt und für Schwangere nicht erlaubt sind. Schwangere dürfen VOC nicht ausgesetzt werden. Unserem Kenntnisstand entsprechend, ist dies im Falle einer Glas-Eindeckung nur mit einer zusätzlichen, aktiven Trocknung der Objektträger möglich.(4) Ausfallsicherheit: Das Leica Gerät zeigt im Vergleich zu den anderen Systemen eine doppelte Eindeck-Kapazität und Robotermechanik. Das Eindeckgerät ist direkt an das Färbegerät angeschlossen und übergibt nach der Färbung die Objektträger direkt an den Eindeckautomaten mit zwei getrennten Robotersystemen. Ein separates, externes Eindeckgerät hätte den Nachteil der fehlenden Geräte-internen Trocknung. Eine Nutzung wäre nur unter dem Laborabzug möglich und die VOC Freisetzung wäre damit ebenfalls nicht reduziert (siehe 3). Außerdem ergibt sich dadurch eine geringere Wahrscheinlichkeit für einen kompletten Ausfall, was für die rasche Diagnostik und Therapie der Patientinnen unumgänglich ist. Durch die doppelte Robotik wird auch die Stundenkapazität deutlich erhöht. Da die Objektträger im Laufe des Tages hauptsächlich bis ca. 13:00 Uhr hergestellt werden, ist eine rasche Färbung und Eindeckung der Objektträger zur Vorlage an die befundenden Fachärzte unumgänglich, damit die Diagnosen noch am selben Tag erstellt werden können.(5) Kompatibilität: Die zu verwendenden Objektträger müssen mit dem vorhandenen Objektträger-Drucker kompatibel sein, insbesondere muss die Lesbarkeit des 2-D Bar-code am Objektträger-Beschriftungsfeld gegeben sein. Eine fehlende Lesbarkeit würde eine unzumutbare Arbeitserschwernis für die Registrierung der Objektträger in der BioBank mit sich führen.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

24/11/2020

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

24/11/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

24/11/2020, 17:15

  
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