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E-Books Evidence Based Selection

Universität Wien

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Universität Wien

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110003687212-20-013.046

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

72320000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT13

h) Bezeichnung des Auftrages

E-Books Evidence Based Selection

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Erwerb von E-Books aufgrund von Evidence Based Selection

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

Walter de Gruyter GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Leistungen können entsprechend BVergG 2018 im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden [können], wenn […] die [Leistung] nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist, oder die [Leistung] aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten […] nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist […]. Im konkreten Fall werden die von der Auftraggebern benötigten System nur von dem Zuschlagsempfänger angeboten; annehmbare ERsatzlösungen und Alternativen existieren nicht und würden dazu führen, dass die Auftraggeberin ihr Beschaffungsziel abhändern müsste und somit nicht das benötigte Ergebnis erhalten würde.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)


o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

22/10/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

22/10/2020, 16:18

  
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