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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Rahmenvereinbarung Region Svilengrad über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der damit verbundenen Bau- und Demontagearbeiten im Versorgungsgebiet der Elektrorazpredelenie Yug EAD.

Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Region Svilengrad über die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der damit verbundenen Bau- und Demontagearbeiten im Versorgungsgebiet der Elektrorazpredelenie Yug EAD. Auftraggeber und präsumtiver Zuschlagsempfänger des Vergabeverfahren (TED 2020/S 099-238207) haben eine Rahmenvereinbarung für die oben angeführten Gebiete abgeschlossen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Vergabeverfahren (TED 2020/S 099-238207) der Zuschlag erteilt wird, befristet. Bereits ab dem Zeitpunkt der Klärung der Rechtsfrage, welche Vergabekontrollbehörde zur Entscheidung über die Nachprüfungsanträge der ELEKTRA EOOD/PENON EOOD zuständig ist, steht der Auftraggeberin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Rahmenvereinbarung zu. Dieses Vergabeverfahren wird von EVN Business Service GmbH als zentrale Beschaffungsstelle für die Elektrorazpredelenie Yug EAD durchgeführt. In einem anderen Vergabeverfahren hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entschieden, dass solche grenzüberschreitenden Vergabeverfahren zwar noch österreichischen Vergaberecht durchgeführt werden dürfen, aber vor den Vergabekontrollbehörden des Sitzstaates des Auftraggebers anzufechten sind (LVwG NÖ 23.09.2020, LVwG-VG-8/001-2020). Die EVN Business Service GmbH teilt diese Rechtsansicht nicht und wird daher diese Beschlüsse bei den österreichischen Höchstgerichten anfechten und geht weiters davon aus, dort zu obsiegen. Bis zur endgültigen Klärung dieser Rechtsfrage kommen zwei Vergabekontrollbehörden in Betracht: (i) Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Tor zum Landhaus, Rennbahnstraße 29, A-3109 St. Pölten) und Niederösterreichische Schlichtungsstelle für öffentliche Aufträge – Landesamtsdirektion – Allgem. Verwaltung Landhausplatz 1 A-3109 St. Pölten oder (ii) Commission for Protection of Competition (18, Vitosha Blvd., 1000 Sofia, Bulgaria) Tel: Registry: 00359 2 9356113 email: delovodstvo@cpc.bg. Die Bieter werden darauf aufmerksam gemacht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, bei welcher Vergabekontrollbehörde bzw bei welchen Vergabekontrollbehörden sie einen allfälligen Antrag stellen. § 206 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 (Notbeschaffung) besagt, dass Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden dürfen, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des Sektorenauftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der Sektorenauftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung oder im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Durch die zentrale Beschaffungsstelle (EVN Business Service GmbH) wurde zeitgerecht und im Auftrag der Elektrorazpredelenie YUG EAD ein offenes und transparentes Vergabeverfahren eingeleitet; darin war eine ausreichende zeitliche Vorsorge für ein etwaiges Nachprüfungsverfahren vor dem LVwG NÖ einkalkuliert. Hätte das LVwG NÖ im Nachprüfungsverfahren eine Sachentscheidung getroffen, hätte die zentrale Beschaffungsstelle die Verträge namens der Elektrorazpredelenie YUG EAD zeitgerecht abschließen oder ein neues Vergabeverfahren einleiten können. Aufgrund der Unzuständigkeitsentscheidung des LVwG NÖ müssen nun jedoch für 5 der 36 ausgeschriebenen Lose Rahmenvereinbarungen im Wege der Notbeschaffung abgeschlossen werden. Dies deshalb, weil für die Auftraggeberin die Versorgungssicherheit ihrer Kunden an oberster Stelle steht und deshalb mit Arbeiten wie Errichtung, Instandhaltung und Instandsetzung von Freileitungen für Niederspannung und Mittelspannung, Verlegung von Energiekabelleitungen inkl. zugehörigen Materialien, Grab- und Wiederherstellungsarbeiten für die Einbindung der Leitungen in Gebäude, Störfall- und Gebrechens-Dienst mit der damit verbundenen Rufbereitschaft nicht ein bis zwei Jahre bis zu einer Entscheidung eines österreichischen Höchstgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs zugewartet werden kann. Ein solches Zuwarten würde nämlich zu einem territorialen Ausfall der Stromversorgung führen. Folglich werden für diese 5 Lose (Los 5 – Devin, Los 7 – Smolyan, Los 10 – Plovdiv Süd, Los 12 – Plovdiv Nord, Los 26 – Svilengrad) Rahmenvereinbarungen mit den präsumtiven Zuschlagsempfängern (Bestbietern) des Verfahrens TED 2020/s 099-238207 im Wege der Notbeschaffung abgeschlossen. Dies freilich nur für einen zeitlich eng begrenzten Zeitraum.

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

21.10.2020

Dokumentnummer:

KDX762246-2020
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