a) |
Name des Auftraggebers |
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Universität Wien
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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9110003687212-20-003.656
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c) |
Kontaktstelle des Auftraggebers |
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Sandra Ankner
+43 427712802
rrm.ausschreibungen@univie.ac.at
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d) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile |
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38433100
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e) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden) |
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f) |
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Lieferauftrag
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g) |
NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung |
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AT13
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h) |
Bezeichnung des Auftrages |
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Massenspektrometer mit Perepherie
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages |
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Anschaffungeines Hochauflösungsmassenspektrometer, daß gleichzeitig hohe Massenauflösung und die Möglichkeit von hohen Datenaufnahmeraten bietet. Das Gerät wird für den Themenschwerpunkt Lipidomics angeschafft. Eine der essentiellen Fragestellungen in diesem Forschungsgebiet ist es, Molekülstrukturen in komplexen Proben zu identifizieren und zu quantifizieren.
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j) |
Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt) |
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k) |
Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt) |
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l) |
Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll |
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Thermo Fisher Scientific Wissenschaftliche Geräte GmbH
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m) |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung |
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„§ 36 (1) Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn […] für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreite […].“ (Unterstreichung vom Zitierenden)
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n) |
Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ) |
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o) |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ) |
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02/07/2020
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p) |
Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm) |
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02/07/2020, 16:14
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