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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Objekt- und Zutrittsschutz nach NIS-Gesetz für Hochbauten - Objekt- und Zutrittsschutz nach NIS-Gesetz für Hochbauten Generalplaner EM

Beschreibung:

Die ASFiNAG ist als öffentlicher Auftraggeber aufgrund des "Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz)" [kurz: NIS-Gesetz] dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb wesentlicher Dienste von Netz- und Informationssystemen erreicht wird. Hierzu sind IT-Produkte der wesentlichen Dienste vor unbefugtem Zutritt, Verlust, Beschädigung, Diebstahl, etc. zu schützen. Aus diesem Grund ist die Errichtung/Nachrüstung eines Zutrittschutzes notwendig (Verriegelung von Türen, Alarmvorrichtungen, Videoüberwachung, Zutrittsüberwachung, etc.). Der notwendige Umfang der Einbauten und Systeme ist durch die ASFiNAG im sogenannten "AACM" festgelegt worden (ASFiNAG Access Control Management).

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Aufträgen, Rahmenvereinbarungen und die Einrichtung bzw. Einstellung von dynamischen Beschaffungssystemen (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 2 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

03.08.2020

Dokumentnummer:

KDX752469-2020
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