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Evaluierung von Nachschulungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit)

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit)

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110022647310-GZ 2020-0.222.637 und GZ BMVIT-199.975/0001-IV/IVVS2/2018

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Bund

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Unterschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Arbeitsgemeinschaft EVANS Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesnbR)

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

34970000

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)


j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Evaluierung von Nachschulungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten am Steuer

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Die Nachschulung gemäß Nachschulungsverordnung FSG-NV ist eine der Maßnahmen im Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm 2011-2020 (VSP) im Handlungsfeld Rehabilitation und Diagnostik, welche in der letzten Phase des VSP 2011-2020 umzusetzen ist. Die in Österreich flächendeckend etablierten Methoden der Nachschulung sollen hinsichtlich ihrer Effizienz untersucht werden.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

62350

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

03/09/2018

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)


p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Besonderer Dienstleistungsauftrag mit vorheriger Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

1

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Nein
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
0

  
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