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Lieferung Nachrüstung Abbiegeassistenz-System für Fahrzeuge über 7,5t

Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 48

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 48

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110019694068-MA48-VEAI-202652/2020

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

MA 48 Technischer Einkauf

post@ma48.wien.gv.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

35120000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Lieferauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT

h) Bezeichnung des Auftrages

Lieferung Nachrüstung Abbiegeassistenz-System für Fahrzeuge über 7,5t

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Lieferung Nachrüstung Abbiegeassistenz-System für Fahrzeuge über 7,5t

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Ab 2021 müssen in Wien sämtliche Fahrzeuge über 7,5 t mit einem Abbiegeassistenz-System ausgestattet sein. Deshalb ist es notwendig ca. 560 Lkw's der Stadt Wien sowie ca. 300 Lkw's für die Wiener Stadtwerke dringenst umrüsten zu lassen. Die Umrüstzeit beträgt bis zu 11 Monate. Betreffende Wiener Magistratsabteilungen sowie die Wiener Stadtwerke können sich auf das beigelegte Angebot der Firma MAN beziehen.Sollte dies nicht geschehen wäre die Konsequenz, dass ab 01.01.2021 keine Müllabfuhr, kein Winterdienst oder andere Dienstleistungen rechtskonform betrieben werden könnte.Die beabsichtigte Anschaffung und Montage der Assistenzsysteme im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung mit der Firma MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH erfüllt die Bestimmungen des BVergG §36 (1) Ziffer 4 & 6:Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn …4) … äußert dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte6) … für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreitenDiese Bestimmung kann auf jede Ware oder Einrichtung angewendet werden, sofern unverhältnismäßig technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung der Ware oder Einrichtung auftreten würden, da im praxisorientierten Text des BVergG keine Spezifikation enthalten ist und keine besondere technische Komplexität der Ware oder Einrichtung bedungen ist.Nur die Anwendung solcher im Gesetz aufgezählten Ausnahmeregelungen ermöglichen die gesetzliche Regelung einer derart komplexen Materie wie das Vergabewesen. Das Gesetz sieht die erforderliche Flexibilität für eine effiziente praxisgerechte Anwendung vor und ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern eine gleichartige, sinnvolle Vorgehensweise wie in der Privatwirtschaft.Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmebestimmungen, die ein Vergabeverfahren ohne vorangehende Bekanntmachung rechtfertigen, eng auszulegen. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass die vorliegenden Umstände die Ausnahmen rechtfertigen. Im gegenständlichen Fall lässt sich dieser Beweis führen. Auch wenn die Ausnahmebestimmungen eng auszulegen sind, treffen sie auf den gegenständlichen Fall zu.Aus diesem Grund wird eine freiwillige Ex-Ante Transparentbekanntmachung gemäß §58 BVerG 2018 durchgeführt, dass dem Bieter "MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH" der Zuschlag erteilt werden soll.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

21/09/2020

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

23/09/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

23/09/2020, 14:35

  
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