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Übersicht
 
Dokumentnummer : CM-759251
Veröffentlicht am: 25.09.2020
Beschreibung : BAUTRÄGERWETTBEWERB 1030 WIEN, „VILLAGE IM DRITTEN“
Vergabebehörde : wohnfonds_wien Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Quelle: Wien - Landesamtsblatt
Schlusstermin :
 
 
Vollständiger Bekanntmachungstext
 
 
Offizieller Name und Anschrift
des Öffentlichen Auftraggebers
Ausschreibende Stelle : wohnfonds_wien Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung  
Ort : Wien  
 
Auftragsgegenstand
Bezeichnung : BAUTRÄGERWETTBEWERB 1030 WIEN, „VILLAGE IM DRITTEN“
Beschreibung : BAUTRÄGERWETTBEWERB 1030 WIEN, „VILLAGE IM DRITTEN“
 
Nomenklaturen
NUTS-Code : AT13
CPVCode(s) :
 
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium :
CPV Bezeichnung :
Ausführungsort : Wien
Veröffentlichungsdatum : 25.09.2020
 

Formular : Wettbewerbsbekanntmachung
Europ.dok.id : CM-759251
Quelle : Wien - Landesamtsblatt
Volltext :

Diese Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Wien, Nummer 39/2020 vom 24. September 2020 erschienen.

ÖFFENTLICHER EINSTUFIGER BAUTRÄGERWETTBEWERB
1030 WIEN, „VILLAGE IM DRITTEN“

Der wohnfonds_wien Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung schreibt einen einstufigen, nicht anonymen Bauträgerwettbewerb
für sechs Bauplätze im Stadtquartier „Village im Dritten“ mit einem Volumen von rund 800 Wohneinheiten aus.

Dieser Bauträgerwettbewerb ist Teil der Wohnbau-Offensive 05_18 bis 12_20.

Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen Bauträger, alle sonstigen Bauträger (§ 117 Abs. 4 GewO). Darüber hinaus sind im
Ausland ansässige Personen teilnahmeberechtigt, sofern sie über eine mit dem Bauträgergewerbe (§ 117 Abs 4 GewO)
vergleichbare Befugnis im Herkunftsstaat verfügen und entweder die Anzeige der Dienstleistung gemäß § 373a GewO beim
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erstattet oder den Antrag auf Gleichhaltung ihres Befähigungsnachweises
gemäß § 373d GewO beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten beantragt haben.

Die o.a. Teilnahmeberechtigten sind im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung aufgefordert, mit gemäß Ziviltechnikergesetz
(BGBl. 156/1994 i. d. g. F. BGBl. I 58/2010; kurz: ZTG) befugten ArchitektInnen (Architektenteams) oder sonstigen nach der
Gewerbeordnung (BGBl. 194/1994 i. d. g. F. BGBl. I 144/ 2011 kurz: GewO) zur Planung der ausgeschriebenen Bauwerke befugten
Personen (insbesonders § 99 bzw. §§ 373a GewO) Projektteams zu bilden. Als gemäß ZTG befugte ArchitektInnen
(Architektenteams) oder nach der GewO befugte PlanerInnen gelten auch ArchitektInnen bzw. PlanerInnen, die in einem
Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz niedergelassenen Personen, die dort den Beruf eines/einer freiberuflichen
ArchitektIn ausüben und zur Erbringung der Dienstleistung eines/einer ArchitektIn auch in Österreich gemäß §§ 30 ff ZTG bzw.
§§ 373a GewO befugt sind.

Die Ausschreibungsunterlagen sind ab 24. SEPTEMBER 2020 auf der Webseite des wohnfonds_wien unter
www.wohnfonds.wien.at – ausschreibungen – neubau – 03., Village im Dritten kostenlos online verfügbar.

Der Download ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie unter
www.wohnfonds.wien.at – ausschreibungen – registrierung
 
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