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Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 ist in Kraft

Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 ist am 21.08.2018 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Verfahren, die ab diesem Datum eingeleitet werden, dem neuen Gesetz unterliegen. Wir haben uns seit geraumer Zeit auf die Gesetzesänderung vorbereitet und unsere Vergabeplattformen enthalten bereits die für Sie relevanten gesetzlichen Neuerungen. 

Die wesentlichsten Punkte sind:

1. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen müssen in der Regel bereits gleichzeitig mit der Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehen.

2.  Die Ausschreibungsunterlagen sind kostenlos, direkt, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt grundsätzlich für alle Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung. Für Sie bedeutet das, dass Sie Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung beziehen können. Dafür klicken Sie nach dem Aufruf der gewünschten Ausschreibungsunterlagen auf "Nur Download". Allerdings empfehlen wir Ihnen auf dem Laufenden zu bleiben: Sie können sich wie bisher kostenlos registrieren, um über Änderungen und Entwicklungen im jeweiligen Verfahren benachrichtigt zu werden. Wenn Sie als registrierter Benutzer Ausschreibungsunterlagen herunterladen, gewährleisten wir natürlich Ihre Anonymität (siehe Punkt 3).

3. Anonymität der potentiellen Bieter bzw. Bewerber beim Download der Ausschreibungsunterlagen. Die Identität der Unternehmer, die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, darf Personen der Auftraggeberseite, die in das Vergabeverfahren involviert sind, nicht offengelegt werden. Die Information an die Auftraggeberseite, wie oft ein Download der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ist, ist weiterhin möglich. Im Regelfall erlangt der Auftraggeber erst bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote Kenntnis über die Bewerber/Bieter.

4. Angebotsöffnung: Beim offenen und nicht offenen Verfahren ist nur mehr bei Papierangeboten eine Angebotsöffnung durch eine Kommission vorgesehen. Beim Verhandlungsverfahren ist keine formalisierte Angebotsöffnung mehr erforderlich.

5. Verpflichtende eVergabe im Oberschwellenbereich: Die Durchführung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich hat ab 18.10.2018 zwingend (bis auf wenige Ausnahmen) auf elektronischem Weg zu erfolgen. Für Sie als potentieller Auftragnehmer bedeutet das, dass Teilnahmeanträge und/oder Angebote sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur noch elektronisch erfolgen dürfen. In unseren Vergabeplattformen heißt diese Funktion eTendering. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei uns, wir unterstützen Sie gerne in den einzelnen Schritten der eVergabe.
Weitere Informationen zu eTendering auf auftrag.at

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie unser Helpdesk-Team:
+43 (1) 417 0 421
office@auftrag.at

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