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Erhebung der Verbereitung der Brutvögel Österreichs - Auswertung und Publikation

Österreichische Bundesforste AG

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen
Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

a) Bei Aufträgen im Sektorenbereich: Angabe, ob mit dieser Bekanntgabe die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung bekannt gegeben wird und dabei die Angaben beschränkt werden

Nein

b) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

Österreichische Bundesforste AG

c) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

FN 154148 p -7.6.1a-I8-87/18 (Förderprojekt der Ländlichen Entwicklung)

d) Angabe des Vollziehungsbereiches, dem der Auftraggeber zuzurechnen ist

Bund

e) Angabe, ob der geschätzte Auftragswert im Ober- oder im Unterschwellenbereich lag (OSB, USB)

Der geschätzte Auftragswert lag im Oberschwellenbereich

f) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung

Bird Life Österreich (gemeinnütziger Verein, Zweck: u.a. Forschung im Bereich Ornithologie

g) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

h) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

73110000

i) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)


j) Art des Auftrages

Dienstleistungsauftrag

k) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Erhebung der Verbereitung der Brutvögel Österreichs - Auswertung und Publikation

l) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Weiterer CPV-Code: 72316000-3. Bereits erhobene Daten über das Vorkommen von Brutvögeln (2 Millionen Datensätze, erhoben 2013 - 2018) in ganz Österreich werden ausgewertet und in Buchform publiziert. Die neue Datengrundlage wird nach einer fachlich fundierten Auswertung der Öffentlichkeit als Buch mit dem Titel „Brutvogelatlas Österreich“ zugänglich gemacht. Gemäß § 37 Abs. 1 Zif. 3b BVergG 2018 können Dienstleistungsaufträge im Oberschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmer vergeben werden, wenn die Dienstleistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann, weil die Dienstleistung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geistigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Diesbezüglich liegt ein Gutachten der Finanzprokuratur vor.

m) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro

182300

n) Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Abschlusses der Rahmenvereinbarung (TT/MM/JJJJ)

16/12/2019

o) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ)


p) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen: Laufzeit des Vertrages bzw. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (in Monaten oder Tagen)

q) Bezeichnung der Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Nein

r) Angabe, ob es sich bei der Bekanntgabe um die Bekanntgabe des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung handelt

Nein

s) Anzahl der eingegangenen Angebote

1

t) Im Oberschwellenbereich: Anzahl der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung 2003/361/EG, die Angebote abgegeben haben (einschließlich KMU in Arbeits- oder Bietergemeinschaften)

0

u) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer ein KMU ist

Nein
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
0

  
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