a) |
Name des Auftraggebers |
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Republik Österreich – Bund, vertreten durch die Parlamentsdirektion
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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9110010230838-43000.0090/8-L3.4/2019
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c) |
Kontaktstelle des Auftraggebers |
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Abteilung L3.4 - Rechtsangelegenheiten der Parlamentsdirektion
+43 1401100
bernd.oberleiter@parlament.gv.at
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d) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile |
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92110000
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e) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden) |
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f) |
Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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g) |
NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung |
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AT13
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h) |
Bezeichnung des Auftrages |
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Produktion von Audio-/Video-Signalen (inkl. Regie etc.) aller Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages |
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Der Auftragnehmer soll für die Auftraggeberin Bild- und Tonaufnahmen in fernsehtauglicher Qualität von allen Sitzungen des Nationalrates und des Bundesrates für das Parlament produzieren und die sonstigen mit der Produktion verbundenen Leistungen zur Verfügung stellen (insbesondere studiotechnische Einrichtungen, min. 9 Kameras, Regie, etc.). Die Aufnahmen bzw. die Signale sollen sowohl von der Auftraggeberin als auch vom Auftragnehmer und von anderen Rundfunkanstalten im Internet und via Rundfunkausstrahlungen veröffentlicht werden können. Die Gegenleistung der Auftraggeberin besteht in der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten im Untergeschoß des historischen Parlamentsgebäudes über die Produktion von Bild- und Tonaufnahmen der Sitzungen hinaus. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre.
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j) |
Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt) |
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k) |
Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt) |
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l) |
Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll |
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Österreichischer Rundfunk
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m) |
Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung |
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Der Auftragnehmer, ein audiovisueller und Hörfunkmediendiensteanbieter, soll mit der (Ko-) Produktion von Sendematerial beauftragt werden, das für die Ausstrahlung durch Rundfunkanstalten bestimmt ist. Gemäß § 9 Abs. 1 Zif. 19 BVergG 2018 gilt dieses Gesetz daher nicht für den gegenständlichen Dienstleistungsauftrag.
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n) |
Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ) |
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14/11/2019
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o) |
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ) |
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15/11/2019
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p) |
Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm) |
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15/11/2019, 15:35
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