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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Miete mobile technische Warneinrichtungen

Beschreibung:

Die mobile technische Warneinrichtung erfasst Fahrten von Schienenfahrzeugen mittels Schienenkontakte und warnt die Arbeitnehmer durch Abgabe von akustischen Warnsignalen und Drehlampen/ Blitzleuchten, rechtzeitig vor diesen Fahrten.Die Miete beinhaltet Projektierung, Logistik, Montage, Funktionsabnahme und Demontage der Anlagen sowie die Instruktion auf der Baustelle und ggf. Beistellung von Personal (zB Monteur).

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

19.08.2019

Dokumentnummer:

KDX691152-2019
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