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ORF19057 - XEBRIS (Rahmenvereinbarung)

Österreichischer Rundfunk

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Österreichischer Rundfunk

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110015424515-ORF19057

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Einkauf, K 3-1

+43 18787812720

vergabe@orf.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

72000000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT

h) Bezeichnung des Auftrages

ORF19057 - XEBRIS (Rahmenvereinbarung)

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Abruf der jährlichen FLOW-Wartungskosten sowie etwaiger Upgrade und zusätzlicher Leistungsbeauftragungen.

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

Xebris Solutions GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Es gibt am deutschsprachigen Markt 2 Anbieter von Verkehrsredaktionssystemen, die Firma GEWI und die Firma XEBRIS Solutions GmbH (vormals FLUIDTIME). Vor einigen Jahren erfolgte im ORF (Auftraggeber) eine Ausschreibung, im Zuge derer die Firma XEBRIS Solutions GmbH als Bestbieter ermittelt wurde. Seit damals ist deren Verkehrsredaktionssoftwaresystem FLOW im ORF im Einsatz. Die Firma XEBRIS Solutions GmbH hat das alleinige Eigentums- und Urheberrecht an dieser Software inne.Die Bereitstellung des Service sowie Wartung und Pflege der Servicekomponenten lassen sich nicht von einer anderen als der Herstellerfirma (XEBRIS Solutions GmbH) durchführen – Bugfixes, Upgrades und Updates etc sind ausschließlich von dieser verfügbar. Die Wahl dieses Produkts und Unternehmens ist sohin sachlich gerechtfertigt, objektiv nachvollziehbar sowie wegen seiner technischen Besonderheit unabdingbar. EU-weit ist kein anderes Unternehmen in der Lage, denAuftrag entsprechend den Anforderungen des ORF (marktführendes Medienunternehmen in Österreich) wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll durchzuführen.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

08/07/2020

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

09/07/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

09/07/2020, 16:31

  
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