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Sanierung Medienstandort ORF – Objekt 5, 7 und 8 – 480.1 Studiobau Studio

Österreichischer Rundfunk (ORF)

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Österreichischer Rundfunk (ORF)

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110015424515-ORF-O578-2019/06

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

ARGE DELTA-FCP Projektsteuerung Medienstandort ORF z. H. Delta Baumanagement GmbH

+43 50756200

790.1.PS.ORF-ZW@cPM.conject.com

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

45210000
45323000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Bauauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT130

h) Bezeichnung des Auftrages

Sanierung Medienstandort ORF – Objekt 5, 7 und 8 – 480.1 Studiobau Studio

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Sanierung Medienstandort ORF – Objekt 5, 7 und 8 – 480.1 Studiobau Studio

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

B-Beng S.r.l.

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Die Verfahrensart durfte vom Österreichischen Rundfunk (ORF) deshalb gewählt werden, weil im Zuge der Standortkonzentration im Multimedialen Newsroom ein Newsstudio errichtet wird, dessen unbedingt notwendigen technischen Mindestanforderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie aufgrund der betrieblichen Anforderungen (insb Budget, Raumgrößen, Nutzeranforderungen, etc) nur durch Errichtung eines geprüften Fertigkomponentensystem in den Baubestand verwirklicht werden kann. Konkret soll der Einbau als „Raum-in-Raum“-Konstruktion in die bestehende Shedhalle von Objekt 5 erfolgen. Dabei darf das bestehende Tragwerk nicht verändert werden und die Ablastung sämtlicher Nutz- und Eigenlasten der Studiokonstruktion muss über vorgegebene Auflagerpunkte eingeleitet werden. Wie umfangreiche Marktrecherchen unter Einbindung von Sachverständigen gezeigt haben, wobei sämtliche am Markt verfügbaren „Raum-in-Raum“-Konstruktionen sachverständig auf die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen geprüft wurden, können die konkreten technischen und akustischen Mindestanforderungen sowie Nutzer- und bauliche Anforderungen derzeit nur durch das System Boxy von B-Beng S.r.l erfüllt werden. Aus technischen sowie rechtlichen Gründen ist nach der durchgeführten sachverständigen Marktanalyse ein Wettbewerb nicht vorhanden. Mit Ausnahme des Systems Boxy kann keine am Markt erhältliche „Box-in-Box“-Lösung die unbedingt notwendigen technischen Mindestparameter bezogen auf die für das Newsstudio benötigte Kubatur von ca. 1200 m³ erfüllen. Die von B-Beng patentierten Stahlblechpaneele der Schallschutzhülle lassen sich theoretisch bis an die statisch erreichbaren Grenzen der Tragstruktur kaskadieren. Diese Technik ermöglicht die Umsetzung von Räumen, welche eine hohe Volumenzahl aufweisen und gleichermaßen eine umhüllende Schallschutzfunktion erfüllen, welche von dem am Markt vertretenen Mitbewerb jedoch nicht erfüllt werden kann. Zudem sind die Be- und Entlüftungskanäle in den Stahlblechpaneelen integriert, können somit in den Wand-, Decken- und Bodenpaneelen geführt werden und ist ebenfalls ein Alleinstellungsmerkmal. Wie eine sachverständige Bewertung gezeigt hat, kann mit keinem Alternativprodukt eine gleichzuhaltende, jedoch für einen zeitgemäßen Rundfunkbetrieb zwingend erforderliche, Nutzung an das Newsstudio sichergestellt werden. Aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten am System Boxy ist auch nur B-Beng in der Lage, das benötigte System zu liefern.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

05/06/2019

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

06/06/2019

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

06/06/2019, 16:05

  
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