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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG

Richtlinie 2014/23/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2009/81/EG
Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wiener Gebietskrankenkasse Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Wienerbergstr. 15-19
Ort: Wien NUTS-Code: AT13 Postleitzahl: 1100 Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Telefon: +43 160122-3312
E-Mail: vergabeverfahren@wgkk.at Fax: +43 160122-3728
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) http://www.wgkk.at
Adresse des Beschafferprofils: (URL)


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Regional- oder Kommunalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Andere:

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Umwelt
Wirtschaft und Finanzen
Gesundheit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Sozialwesen
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
Andere Tätigkeit:

I.6) Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Strom
Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
Wasser
Postdienste
Eisenbahndienste
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Hafeneinrichtungen
Flughafenanlagen
Andere Tätigkeit:



Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Ex-Post Transparenzbekanntmachung 1 Ultraschallsystem für den Bereich Anästhesie-Intensivmedizin Referenznummer der Bekanntmachung:3/2019
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 33112000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:Ex-Post Transparenzbekanntmachung 1 Ultraschallsystem für den Bereich Anästhesie-Intensivmedizin
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
ja
nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [93003,60] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))

II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Ex-Post Transparenzbekanntmachung 1 Ultraschallsystem für den Bereich Anästhesie-Intensivmedizin
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: [ ][ ].[ ][ ].[ ][ ].[ ][ ] CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: AT13
Hauptort der Ausführung: Wien
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Ex-Post Transparenzbekanntmachung 1 Ultraschallsystem für den Bereich Anästhesie-Intensivmedizin
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.2.5) Zuschlagskriterien

(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
Qualitätskriterium
Kostenkriterium
Preis
Name: 1 / Gewichtung: 1

(Richtlinie 2014/23/EU)
Kriterium:

(Richtlinie 2009/81/EG)
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
Kriterium: / Gewichtung:
II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: ja nein
Beschreibung der Optionen:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
ja
nein
Projektnummer oder -referenz:
II.2.14) Zusätzliche Angaben:




Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU)
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU)
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung (gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG)
Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (gemäß Artikel 31 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2014/23/EU)
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) (Punkt 2 von Anhang D ausfüllen)
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
ja
nein


IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]



Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.:[]      Los-Nr.:[]      Bezeichnung des Auftrags:[Ex-Post Transparenzbekanntmachung 1 Ultraschallsystem für den Bereich Anästhesie-Intensivmedizin]

V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:15/04/2019
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Sonosite Medizintechnik Ing. Franz Buczolits Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Sommeraugasse 155
Ort: Sittendorf NUTS-Code: AT12 Postleitzahl: 2393 Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [93003,60]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR

Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los
Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: [ ][ ][ ]

Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)

Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)


Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben
Nationale Erkennungsnummer: [L-673687-9417]

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 356 (7) Ziff 2 iVm § 61 (1) BVergG. 30 Tage ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 - 196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)17/04/2019



Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/24/EU
1. Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an
ein offenes Verfahren
ein nichtoffenes Verfahren
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt (nur für Lieferungen)
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
bei Insolvenz-/Konkursverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-/Konkurs-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahrens oder eines gleichartigen Verfahrens
2. Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

3.Erläuterung
Auf Intensivstationen müssen oftmals mehrere akut notwendige patientenbezogene Tätigkeiten zeitnahe aufeinander folgen und es kommt zu zeitlichen und räumlichen Kollisionen. Geräte und Personal sind auf engem Raum raschen Entscheidungsprozessen zur Diagnostik und Therapie unterworfen, wo auf physische Konflikte (Bett, diverse fix positionierte als auch mobile medizintechnische Geräte, Stromnetzanbindungen etc.) wenig Rücksicht genommen werden kann. Physische Robustheit ist unabdingbar, um eine Gerätefunktion gewährleisten zu können. Schallköpfe, die aus der Arbeitshöhe ohne Schaden zu nehmen auf den Boden fallen können, müssen anschließbar sein und integrierter Stoßschutz des Systems ist unabdingbar. Wegen der räumlich bedingten Enge in den Kojen ist eine Platzierung des Ultraschallgeräts zur optimalen visuellen Verwendung schwer möglich, weshalb der Monitor ausreichend groß (>17'' Bildschirmdiagonale) und eine schräge Aufsicht möglich sein muss (beidseits mindestens 80°). Schallköpfe müssen direkt von vorne am Gerät auswechselbar sein, da man im Betrieb/am Bett neben/zwischen den anderen Geräten oftmals nicht oder nur mehr sehr schwer zur Hinterseite gelangt. Gerade in einem Akutbereich wie einer Intensivstation der Stufe 3 werden oft Flüssigkeiten, insbesondere menschliche Sekrete, freigesetzt, die Geräte, die dagegen nicht entsprechend geschützt sind, neben einer Kontamination auch einem Funktionsverlust (elektrischer Kurzschluss, Verklebungen nicht entsprechend geschützter Bedienelemente) aussetzen. Für OP-Bereiche, für medizinisch genutzte Räume, in denen invasive Eingriffe durchgeführt werden und für Bereiche mit Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko wird daher die Ausstattung der Medizingeräte mit Hygiene- bzw. Reinraumtastaturen empfohlen. Im konkreten Fall muss daher ein Ultraschallgerät so gebaut sein, dass auf Bildschirm bzw. Bedienfeld kommende menschliche Sekrete nicht zu einem Geräteausfall führen, und dass die höhere Anforderung an intensivere Hygienemaßnahmen vom Gerät toleriert wird. Neben Wasserdichtheit erhöht Herunterklappbarkeit des Bildschirms den Schutzfaktor. Da auf Intensivstationen Untersuchungen häufig bed-side durchzuführen sind, ist eine mobile Anwendung ohne Zeitverzögerung auch mehrfach hintereinander und somit eine netzstromunabhängige Verwendung (mind. 60min) unabdingbar; ebenso eine rasche Boot- und Shut-down-Zeit (Boot-Zeit –Kaltstart- unter 25sec). Diese Voraussetzungen erfüllt nur das System X-Porte von SonoSite.










 
  
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