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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG

Richtlinie 2014/23/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2009/81/EG
Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Energie West Management und Service GmbH Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Fischergries 2
Ort: Kufstein NUTS-Code: AT3 Postleitzahl: 6330 Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Geschäftsführung Telefon: +43 53726930362
E-Mail: j.buchauer@energiewest.at Fax:
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) http://www.energiewest.at/
Adresse des Beschafferprofils: (URL)


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Regional- oder Kommunalbehörde
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Andere:

I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Umwelt
Wirtschaft und Finanzen
Gesundheit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Sozialwesen
Freizeit, Kultur und Religion
Bildung
Andere Tätigkeit:

I.6) Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Strom
Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl
Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
Wasser
Postdienste
Eisenbahndienste
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Hafeneinrichtungen
Flughafenanlagen
Andere Tätigkeit:



Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Energie West - Beschaffung von zentralen Komponenten für das IMS Referenznummer der Bekanntmachung:EWT-1/18
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 48000000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:Beschaffung von zentralen Komponenten für ein Intelligentes Messsystem
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
ja
nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung:
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))

II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: Energie West - Beschaffung von zentralen Komponenten für das IMS
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: 32260000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: AT3
Hauptort der Ausführung: Tirol
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Beschaffung von zentralen Komponenten für ein intelligentes Messsystem
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
II.2.5) Zuschlagskriterien

(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
Qualitätskriterium
Kostenkriterium
Preis
Preis - Gewichtung:

(Richtlinie 2014/23/EU)
Kriterium:

(Richtlinie 2009/81/EG)
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
Kriterium: / Gewichtung:
II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: ja nein
Beschreibung der Optionen:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
ja
nein
Projektnummer oder -referenz:
II.2.14) Zusätzliche Angaben:




Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (gemäß Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU)
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb (gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU)
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung (gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG)
Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung (gemäß Artikel 31 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2014/23/EU)
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) (Punkt 2 von Anhang D ausfüllen)
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen
ja
nein


IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]



Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.:[]      Los-Nr.:[]      Bezeichnung des Auftrags:[Beschaffung von zentralen Komponenten für ein intelligentes Messystem]

V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:12/04/2019
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: A1 Telekom Austria AG Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Lassallestrasse 9
Ort: Wien NUTS-Code: AT Postleitzahl: 1020 Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [1641319,59]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung: EUR

Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los
Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden:
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung: [ ][ ][ ]

Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben
(siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)

Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)


Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben
Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Unternehmen durchgeführt. Der AG stützt sich auf § 206 Abs 1 Z 4 BVergG 2018. Begründung siehe Anhang D2 Nationale Erkennungsnummer: [L-663289-8c21]

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Tirol
Postanschrift: Michael-Gaismair-Straße 1
Ort: Innsbruck Postleitzahl: 6020 Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)12/04/2019






Anhang D2 – Sektoren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/25/EU
(entsprechende Option auswählen und erläutern)
1. Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Der Auftrag dient rein den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder Entwicklung unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Beschaffung der Waren zu besonders vorteilhaften Bedingungen:
bei Lieferanten, die ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen
bei Insolvenz-/Konkursverwaltern oder Liquidatoren im Rahmen eines Insolvenz-/Konkurs-, Vergleichs- oder Ausgleichsverfahrens oder eines gleichartigen Verfahrens
Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
2. Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie

3.Erläuterung
Die EW hat aus der Rahmenvereinbarung der Kooperation Westachse mit der A1 Abrufrechte für Endgeräte. Zur Herstellung des Intelligenten Messsystems (IMS) braucht die EW zentrale Systeme („zS“) der A1 und die Dienstleistung der Systemintegration. Es bestehen ausschließliche Rechte und es techn. u wirtschaftl. keine vernünftige Alternative iSd § 206 BVergG: - zS sind notwendig für Betrieb des IMS. - Es besteht geistiges Eigentum an Schnittstellen und proprietären Standards für Kommunikation zwischen Gateways und zS. - Dh Endgeräte aus Kooperation funktionieren NUR mit zS der A1 - Mit zS eines Dritten wäre der Betrieb der PLC-Endgeräte aus der Kooperation nicht möglich. - Kein Rückgriff auf Endgeräte aus Kooperation ist unwirtschaftliche u unvertretbare Alternative. EW ist abrufberechtigt. Preisvorteil aus Großbeschaffung ginge verloren. Neue IMS-Ausschreibung f geringe Anzahl der Zählpunkte unvertretbar. Gesamte Entwicklungsarbeit (Umsetzung OE-Usecases) würde neu anfallen. - Selbst bei Offenlegung der Schnittstellen: viele Risiken. Sehr komplexe Umsetzung d Gesamtsystems. Kein System aus einer Hand. Kein Systemintegrator. Keine Gesamtfunktionsverantwortung für das IMS. Hoher Wartungsaufwand bei mehreren Systemen aus verschiedener Hand: Risiken da Abgrenzung schwer definierbar. Hoher Aufwand gemessen an geringer Anzahl der Zählpunkte. - Bereits erfolgte 1,5 Jahre Entwicklungsarbeit der A1 für das IMS bliebe ungenützt. Aufwand würde erneut anfallen. Enormer Zeitverlust. A1 schafft Umsetzung durch Synergien bis Ende 2019. - Nur A1 kann als Systemintegrator für das IMS Gesamtfunktionsverantwortung für IMS übernehmen. - Voraussetzung f d Austauschbarkeit der Zähler ist die Umsetzung des definierten „companion standards“ im IMS. Dieser ist im A1-System bereits implementiert. Ein Dritter müsste ihn in seinem System neu entwickeln. - Abstimmung der Schnittstellen zu Backendsystemen erfolgte bereits durch A1. Aufwände würden für den Fall der Umsetzung der zS durch einen Dritten erneut anfallen.







 
  
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