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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: Dienstleistungen => Gutachterleistungen gem. §§31a & 34b Eisenbahngesetz 1957 für Eisenbahnsicherungsanlagen

Beschreibung:

Gemäß den §§ 31a und 34b Eisenbahngesetz 1957 - EisbG sind dem Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung alle projektrelevante Fachgebiete umfassenden Gutachten bzw. dem Antrag auf Erteilung der Betriebsbewilligung eine Prüfbescheinigung beizuschließen.

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntmachung einer Vorinformation, einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder des Bestehens eines Prüfsystems (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

04.02.2020

Dokumentnummer:

KDX730134-2020
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