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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/25/EU
Richtlinie 2009/81/EC
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: z.H. ASFINAG Bau Management GmbH, Modecenterstraße
Ort: Wien NUTS-Code: AT Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
Kontaktstelle(n): Telefon: +43 50108-14472
E-Mail: hans-peter.ritter@asfinag.at Fax: +43 50108-14420
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) www.asfinag.at
Adresse des Beschafferprofils: (URL)

Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: S07, Ost, Landschaftfspflegerische Begleitlplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 0
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71300000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag Lieferauftrag Dienstleistungen

II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Phase Bauprojekt Los-Nr.:
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: [ ][ ].[ ][ ].[ ][ ].[ ][ ] CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
II.2.3) Erfüllungsort:
NUTS-Code: AT
Hauptort der Ausführung: Projektgebiet und Wien
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags: (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
S7 Fürstenfelder Schnellstraße Abschnitt Ost / Landschaftspflegerische Beleitplanung in der Phase Bauprojekt. Die Zielsetzung der ausgeschriebenen Dienstleistung besteht in der Ausarbeitung einer landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmen der Erstellung eines straßenbaulichen Bauprojektes. Dies entspricht der Detaillierung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Einreichprojektes festgelegten Maßnahmen für die Umweltfachbereiche. Die Inhalte und Verfahrensabläufe dieser Projektierungsarbeiten sind geregelt in der "Dienstanweisung zur Erarbeitung und Vorlage von Landschaftsplanung für Bundesstraßen" des BMVIT sowie in dem Leistungsbild für alle Planungsschritte bei Landschaftsplanung für Bundesstraßen" des BMVIT.
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten:[ ] oder Laufzeit in Tagen: [ ]
oder Beginn: 18/12/2012 / Ende: 31/12/2017

Richtline 2014/24/EU - Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
ja
nein
Projektnummer oder -referenz:

Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: [30122633] Los-Nr.: [] Bezeichnung des Auftrags: S07 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, Landschaftspflegerische Begleitplanung in der Phase Bauprojekt

V.2) Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe: 18/12/2012 (TT/MM/JJJJ)
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dr. Hugo Kofler Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:
Ort: Pernegg NUTS-Code: AT Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMU ja nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags; ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [211.030]
Währung: EUR


Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
Nationale Erkennungsnummer: [L-751094-083]

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 – 196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon: +43 160149-0
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Ort: Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 – 196
Ort: Wien Postleitzahl: 1030 Land: Österreich
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at Telefon: +43 1601149-0
Internet-Adresse:(URL) Fax:

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung : (TT/MM/JJJJ)03/08/2020


Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1) Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1) CPV-Code Hauptteil: 71300000 CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
VII.1.2) Weitere(r) CPV-Code(s):
Weiterer CPV-Code: [ ][ ].[ ][ ].[ ][ ].[ ][ ] CPV-Code Zusatzteil: [ ][ ][ ][ ]  [ ][ ][ ][ ]
VII.1.3) Erfüllungsort:
NUTS-Code: AT
Hauptort der Ausführung: Projektgebiet und Wien
VII.1.4) Beschreibung der Beschaffung: (Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
Durch die längere Verfahrensdauer, sowie den deutlich erhöhten Abstimmungsbedarf im Zuge der Grundeinlöse und der Naturschutzbehörde, werden mehr Regien notwendig als ursprünglich zu erwarten waren. Die zu erwartenden Arbeiten im Rahmen der Teil-Baufeldfreigaben, welche in dieser Form nicht vorgesehen waren, werden über neue Pauschal–Positionen abgebildet.
VII.1.5) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten:[ ] oder Laufzeit in Tagen: [ ]
oder Beginn: 18/12/2012 / Ende: 31/12/2017

Richtline 2014/24/EU - Bei Rahmenvereinbarungen - Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
VII.1.6) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrages/des Loses/der Konzession: [38.710]
Währung: [ EUR ]

Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben
ja
nein
VII.1.7) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dr. Hugo Kofler Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:
Ort: Pernegg NUTS-Code: AT Postleitzahl: Land: Österreich
E-Mail: Telefon:
Internet-Adresse:(URL) Fax:
Der Auftragnehmer ist ein KMU ja nein

VII.2) Angaben zu den Änderungen
VII.2.1) Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): Durch die längere Verfahrensdauer, sowie den deutlich erhöhten Abstimmungsbedarf im Zuge der Grundeinlöse und der Naturschutzbehörde, werden mehr Regien notwendig als ursprünglich zu erwarten waren.
VII.2.2) Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers für den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung führen, da eine zeitliche Unterbrechung des Auftrages die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden und auch unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen würde. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbare Parallelbearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert.
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtline 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)

Wert ohne MwSt.: [ 213.730 ] Währung: [ EUR ]

Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [ 252.440 ] Währung: [ EUR ]



Der öffentliche Auftraggeber/Der Auftraggeber ist für die Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union und anderer geltender Gesetze verantwortlich.

 
  
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