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Erweiterung des vollautomatisierten Laborsystems des medizinisch-mikrobiologischen Labors

Medizinische Universität Graz

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Medizinische Universität Graz

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110002391394-2020/0133

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Schramm Öhler Rechtsanwälte

+43 14097609

kanzlei@schramm-oehler.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

38000000

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Lieferauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT221

h) Bezeichnung des Auftrages

Erweiterung des vollautomatisierten Laborsystems des medizinisch-mikrobiologischen Labors

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Erweiterung des vollautomatisierten Laborsystems des medizinisch-mikrobiologischen Labors inkl. Wartung, zugehöriger Software und Verbrauchsmaterialien. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Lieferung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann.

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

Becton Dickinson Austria GmbH

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gem. § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG durch, da aus technischen Gründen die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann. Folgende Eigenschaften der Systemerweiterung sind zwingend erforderlich:— Anbindung des Colony Pickers an das bestehende vollautom. Laborsystem durch ein Förderband für den automatischen Plattentransport während der Plattenbefundung,— Vollautomatisierte Herstellung einer Bakteriensuspension mittels leitfähiger Pipette für die anschließende Identifizierung,— Automatisierte Beschichtung des MALDI Targets mit der Suspension,— Software-Anbindung an das Massenspektrometer, um Arbeitslisten zu übertragen;Der konkret zu vergebende Auftrag kann insbesondere aufgrund folgender spezifischer Systemanforderungen nur von der Becton Dickinson Austria GmbH durchgeführt werden:• Die Erweiterung des bestehenden Systems um einen autom. Colony Picker über ein Förderband ist aus Kompatibilitätsgründen nur durch Systeme von Becton Dickinson möglich.• Der kompatible Colony Picker kann ausschließlich Targets beschichten, die im BD Bruker MALDI Biotyper Smart analysiert werden.• Kein Auftragen von unerwünschtem Material auf das MALDI Target durch das Herstellen einer Suspension.• Automatisierte Verarbeitung auch von mukoiden Stämmen mit Hilfe eines „Heißen Drahtes“.• Möglichkeit, mehrere Kolonien zu picken, um auch bei geringerer Biomasse, eine Suspension zur Identifizierung herzustellen.Weiters ist aus denselben Gründen die Durchführung eines VvoB aufgrund von Zusatzlieferungen iSv § 36 Abs. 1 Z 6 BVergG zulässig: Die notwendigen zusätzlichen Lieferungen sind zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen/Einrichtungen bestimmt u ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass die Auftraggeberin Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste u dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch u Wartung mit sich bringen würde.Mit dieser ex ante Bekanntmachung erfüllt die Auftraggeberin die höchstmöglichen Transparenzmaßstäbe, da der Vertrag über das bestehende vollautom. Laborsystem gemäß § 365 Abs. 3 Z 5 BVergG auch ohne Durchführung eines neuerlichen Vergabeverfahrens erweitert werden kann, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen Gründen nicht möglich ist u der Gesamtwert aller zusätzlichen Leistungen 50 % des ursprünglichen Auftragswertes nicht übersteigt u daher eine unwesentliche Vertragsänderung iSv § 365 BVergG vorliegt.

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)

31/07/2020

o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

02/08/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

02/08/2020, 15:00

  
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