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Übersicht-Veröffentlichung

Titel: NISFIT Programm - Design Unterstützung Vorprogrammphase

Beschreibung:

Gemäß NIS-Gesetz (§ 16) werden nach Befassung des zuständigen Bundesministers (BMI) durch den Bundeskanzler jene Betreiber „wesentlicher Dienste“ für den Sektor „Verkehr“ ermittelt. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird die ASFINAG als Betreiber „wesentlicher Dienste“ im Sektor „Verkehr“ gelistet. Gem. NIS-Gesetz § 17. (1) haben Betreiber „wesentlicher Dienste“ in Hinblick auf die Netz- und Informationssysteme, die sie für die Bereitstellung des „wesentlichen Dienstes“ nutzen, geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Diese haben risikobasierend den Stand der Technik zu entsprechen.Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die umfassende Erhebung und Beschreibung der Rahmenbedingungen sowie Erarbeitung eines Programm-Handbuchs für die Umsetzung des NISFIT Programms. Leistungsziel ist die Dokumentation der Rahmenbedingung sowie Erstellung des End-to-End Programmhandbuches zur Sicherstellung der Programmziele unter Einhaltung von Kosten, Zeit und Qualität im Zuge der Umsetzung des NISFIT Programmes.Basisangebot

Bekanntmachungsart:

Kerndaten für die Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (Anhang VIII, 2. Abschnitt, Z 1 BVergG 2018)

Veröffentlicht am:

24.03.2020

Dokumentnummer:

KDX736882-2020
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