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Übersicht
 
Dokumentnummer : CM-737379
Veröffentlicht am: 27.03.2020
Beschreibung : Neubau Wohnhausanlage mit 10 Wohneinheiten Mürzzuschlag; Baumeisterarbeiten
Vergabebehörde : Brucker Wohnbau- und Siedlungsvereinigung e. gemeinn. GenmbH
Quelle: Graz - Amtsblatt der Stadt
Schlusstermin : 21.04.2020
 
 
Vollständiger Bekanntmachungstext
 
 
Offizieller Name und Anschrift
des Öffentlichen Auftraggebers
Ausschreibende Stelle : Brucker Wohnbau- und Siedlungsvereinigung e. gemeinn. GenmbH  
Ort :  
 
Auftragsgegenstand
Bezeichnung : Neubau Wohnhausanlage mit 10 Wohneinheiten Mürzzuschlag; Baumeisterarbeiten
Beschreibung : Neubau Wohnhausanlage mit 10 Wohneinheiten Mürzzuschlag; Baumeisterarbeiten
 
Nomenklaturen
NUTS-Code : AT22
CPVCode(s) :
 
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium :
CPV Bezeichnung :
Ausführungsort : Steiermark
Veröffentlichungsdatum : 27.03.2020
 

Formular : Bekanntmachung
Europ.dok.id : CM-737379
Quelle : Graz - Amtsblatt der Stadt
Volltext :

Brucker Wohnbau- und Siedlungsvereinigung e. gemeinn. GenmbH
GZ: 1904-BM 23. März 2020
Neubau Wohnhausanlage mit 10 Wohneinheiten Mürzzuschlag; Baumeisterarbeiten - Offenes Verfahren
Leistungsumfang: A) Baumeisterarbeiten
Ausführungszeitraum: Beginn: Juni 2020, Ende: Mitte 2021
Angebotsunterlagen: Die Angebotsunterlagen sind ab Donnerstag, den 26. März 2020 bei der DI Pajduch Architektur ZT-GmbH, Wiener Straße 176, 8680 Mürzzuschlag erhältlich – diese müssen vorab schriftlich per E-Mail unter office@pajduch-arch.at angefordert werden.
Angebotsende: Dienstag, 21. April 2020, 08.00 Uhr, bei der Brucker Wohnbau- und Siedlungsvereinigung eingetragene gemeinnützige Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Mozartgasse 1, 8600 Bruck an der Mur
Die Abgabe des Angebots hat in einem fest verschlossenen Kuvert mit der Firmenbezeichnung und der Aufschrift „Neubau Wohnhausanlage mit 10 Wohneinheiten Mürzzuschlag – Baumeisterarbeiten – Bitte nicht öffnen“ zu erfolgen.
Verspätet einlangende Angebote bleiben unberücksichtigt.
Auskunft: Herr DI (FH) Kranner, Tel. +43/664/82 22 875 Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert.
Hinweise zur Prüfung finden Sie unter https://as.stmk.gv.at.
Sonstige Angaben: Teilangebote sind nicht zulässig. Die Zuschlagsfrist endet 3 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist. Rechtliche und kaufmännische Alternativangebote sind nicht zulässig. Technische Alternativangebote sind nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot beschränkt zulässig. Auf das allfällige Erfordernis einer Anerkennung oder Gleichhaltung gem. §§ 373 c und 373 d GewO 1994, die spätestens vor Ablauf der Angebotsfrist beantragt werden muss (Befugnisse von Bietern aus dem EWR-Raum), wird hingewiesen. 33/2020
 
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