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Übersicht
Dokumentnummer :
CM-669060
Veröffentlicht am:
11.03.2019
Beschreibung :
3-LKW Fahrgestell mit Automatikgetriebe und Vorbereitung für folgende Aufbauten; Dreiseiten-Kipper; hydraulischer Ladekran 5,7 t, Winterdienstausrüstung
Vergabebehörde :
Stadtgemeinde Braunau am lnn
Quelle:
Oberösterreich - Landesamtsblatt
Schlusstermin :
03.04.2019
Vollständiger Bekanntmachungstext
Offizieller Name und Anschrift
des Öffentlichen Auftraggebers
Ausschreibende Stelle :
Stadtgemeinde Braunau am lnn
Ort :
Auftragsgegenstand
Bezeichnung :
3-LKW Fahrgestell mit Automatikgetriebe und Vorbereitung für folgende Aufbauten; Dreiseiten-Kipper; hydraulischer Ladekran 5,7 t, Winterdienstausrüstung
Beschreibung :
3-LKW Fahrgestell mit Automatikgetriebe und Vorbereitung für folgende Aufbauten; Dreiseiten-Kipper; hydraulischer Ladekran 5,7 t, Winterdienstausrüstung
Nomenklaturen
NUTS-Code :
AT31
CPVCode(s) :
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium :
CPV Bezeichnung :
Ausführungsort :
Oberösterreich
Veröffentlichungsdatum :
11.03.2019
Formular :
Bekanntmachung
Europ.dok.id :
CM-669060
Quelle :
Oberösterreich - Landesamtsblatt
Volltext :
Stadtgemeinde Braunau am lnn,
5280 Braunau am lnn, 26. Februar 2019
Offenes Verfahren gemäß Bundesvergabegesetz,
Lieferauftrag Unterschwellenbereich
Auftraggeber: Stadtgemeinde Braunau
am lnn
Kontaktperson: Herr Andreas Eppacher
Adresse: Stadtamt Braunau, Stadtplatz
38, 5280 Braunau am
lnn
Telefon Nr.: 07722/808/370
E-Mail: andreas.eppacher@braunau.
ooe.gv.at
Auftragsgegenstand: 3-LKW Fahrgestell
mit Automatikgetriebe und Vorbereitung
für folgende Aufbauten;
Dreiseiten-Kipper;
hydraulischer Ladekran 5,7 t, Winterdienstausrüstung
Die Ausschreibungsunterlagen können ab
11. März 2019 beim Stadtamt Braunau,
Stadtplatz 38, 5280 Braunau am lnn, Herrn
Eppacher schriftlich oder auf elektronischem
Wege per E-Mail angefordert werden.
Abgabetermin: bis 3. April, 10.00 Uhr,
Stadtamt Braunau Poststelle, anschließend
Angebotsöffnung um 11.15 Uhr.
Zuschlagsfrist: 6 Monate; Teil-, Alternativoder
Abänderungsangebote sind nicht zulässig.
Johannes Waidbacher
(Bürgermeister)
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