a) |
Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat |
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WIENER LINIEN GmbH & Co KG
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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0-2015/S 120-219724
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c) |
Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung
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PCD ZT GmbH
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d) |
Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen) |
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c) |
Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung
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FCP ZT GmbH
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d) |
Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen) |
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e) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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71500000
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f) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung (sofern vorhanden) |
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g) |
Art des zusätzlichen bzw. geänderten Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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h) |
Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Hausgutzustandsfeststellungen für den U-Bahnabu U2 Verlängerung bis Matzleinsdorfer Platz Teilberich 5
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Bezeichnung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Hausgutzustandsfeststellungen für den U-Bahnabu U2 Verlängerung bis Matzleinsdorfer Platz Teilberich 5
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Erstellung von Hausgutachten für das Projekt Linienkreuz U2/U5
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Kurze Beschreibung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Leistungen für Hauszustandsfeststellungen U2 Verlängerung bis Matzleinsdorfer Platz Teilbereich 5
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j) |
Gründe für die Änderung |
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Beschreibung der Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Ebenso würde ein AN-Wechsel unzählige Schnittstellenprobleme aufwerfen. In weiter Folge wäre der AG auch mit beachtlichen Zusatzkosten aufgrund von Einarbeitungen, Vorbereitungsmaßnahmen, unvermeidbar parallel Bearbeitung bzw. allfälligen Stehzeiten konfrontiert. Ein AN-Wechsel der Phase der Erstellung der Gutachten würde zudem einen hohen Know-How Verlust bedeuten.
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k) |
Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro, vor der Änderung |
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510122,94
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l) |
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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791722,94
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m) |
Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ein KMU ist |
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Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
2
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